TE Bvwg Erkenntnis 2024/12/2 W122 2150378-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 02.12.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten