TE Bvwg Erkenntnis 2024/12/13 L501 2296059-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 13.12.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten