RS Vwgh 2024/11/19 Ra 2024/11/0152

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2024
beobachten
merken
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten