TE Bvwg Erkenntnis 2024/11/12 W227 2256829-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 12.11.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten