TE Bvwg Erkenntnis 2024/10/16 G312 2287072-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 16.10.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten