TE Bvwg Erkenntnis 2024/10/17 W114 2264579-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 17.10.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten