TE Bvwg Beschluss 2024/10/30 L518 2299966-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 30.10.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten