Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
16.09.2024Norm
KFG 1967 §101 Abs1 liteRechtssatz
Es fällt dem Lenker als Verschulden zur Last, wenn er seiner Pflicht, sich über eine dem Gesetz entsprechende Beladung des Fahrzeuges zumutbar zu überzeugen, nicht hinreichend nachkommt (vgl VwGH 90/03/0205). Der Lenker wird daher nicht schon deshalb exkulpiert, weil er einen bereits beladenen LKW übernimmt.Es fällt dem Lenker als Verschulden zur Last, wenn er seiner Pflicht, sich über eine dem Gesetz entsprechende Beladung des Fahrzeuges zumutbar zu überzeugen, nicht hinreichend nachkommt vergleiche VwGH 90/03/0205). Der Lenker wird daher nicht schon deshalb exkulpiert, weil er einen bereits beladenen LKW übernimmt.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenk- und Ruhezeiten; Beladung; normaler Fahrbetrieb; Gefahrenmoment;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.S.1707.001.2023Zuletzt aktualisiert am
22.11.2024