Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Ermächtigungsbeschluss; Beiziehung von sachverständigen BedienstetenRechtssatz
Die Meinung des Antragstellers, der ZA-Vorsitzende müsse in Zukunft nur die von den Fraktionen gemeldeten Sachverständigen einberufen, geht insofern ins Leere, als sich zwar die Ermächtigung des Vorsitzenden darauf bezieht, diese Ermächtigung aber keinesfalls ausschließt, dass der ZA auch weiterhin die Beiziehung anderer Sachverständiger beschließen kann, die vom Vorsitzenden dann zusätzlich zur jeweiligen Sitzung zu laden wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2024:A11.PVAB.24Zuletzt aktualisiert am
21.11.2024