Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Ermächtigungsbeschluss; Beiziehung von sachverständigen BedienstetenRechtssatz
§ 22 Abs. 8 PVG sieht vor, dass ein PVO durch Beschluss die Erfüllung einzelner von ihm genau zu umschreibender Aufgaben einem seiner Mitglieder übertragen kann, wobei ein solcher Beschluss der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf. Im vorliegenden Fall beschloss der ZA mit mehr als Zweidrittelmehrheit (10:2), den ZA-Vorsitzenden zu ermächtigen, die von den im ZA vertretenen Wählergruppen namhaft gemachten sachverständigen Bediensteten (Experten) zu den Sitzungen des ZA zu laden.Paragraph 22, Absatz 8, PVG sieht vor, dass ein PVO durch Beschluss die Erfüllung einzelner von ihm genau zu umschreibender Aufgaben einem seiner Mitglieder übertragen kann, wobei ein solcher Beschluss der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf. Im vorliegenden Fall beschloss der ZA mit mehr als Zweidrittelmehrheit (10:2), den ZA-Vorsitzenden zu ermächtigen, die von den im ZA vertretenen Wählergruppen namhaft gemachten sachverständigen Bediensteten (Experten) zu den Sitzungen des ZA zu laden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2024:A11.PVAB.24Zuletzt aktualisiert am
21.11.2024