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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §52Rechtssatz
Es besteht ein Anspruch des (erfolgreichen) Beschwerdeführers auf mehrfachen Schriftsatzaufwand selbst für den Fall, dass sich eine Maßnahmenbeschwerde (eines Beschwerdeführers) gegen mehrere Verwaltungsakte richtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024010289.L03Im RIS seit
19.11.2024Zuletzt aktualisiert am
21.11.2024