RS Vwgh 2024/10/22 Ra 2024/01/0289

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Veröffentlicht am 22.10.2024
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/02/0306 E 20. November 2013 RS 1

Stammrechtssatz

§ 35 Z. 3 VStG fordert neben den allgemeinen Voraussetzungen des § 35 VStG, dass der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.Paragraph 35, Ziffer 3, VStG fordert neben den allgemeinen Voraussetzungen des Paragraph 35, VStG, dass der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024010289.L01

Im RIS seit

19.11.2024

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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