TE Bvwg Erkenntnis 2024/9/9 W121 2280478-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 09.09.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten