TE Bvwg Erkenntnis 2024/9/24 W168 2267245-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 24.09.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten