TE Bvwg Erkenntnis 2024/10/4 W299 2273771-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 04.10.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten