Norm
ASVG §292 Abs1Rechtssatz
Zeiten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, die vom zuständigen Arbeitsamt ordnungsgemäß festgestellt werden, gelten nach Art 17 Abs 1 letzter Satz Unionsbürger-RL allerdings als Zeiten der Erwerbstätigkeit. Die Rechtsauffassung, wonach sich die Fiktion nur auf die Arbeitnehmereigenschaft und nicht (auch) auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit beziehe, übergeht den eindeutigen Wortlaut der Bestimmung, die ausdrücklich auf Zeiten einer Erwerbstätigkeit (und nicht auf die Arbeitnehmereigenschaft) abstellt.Zeiten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, die vom zuständigen Arbeitsamt ordnungsgemäß festgestellt werden, gelten nach Artikel 17, Absatz eins, letzter Satz Unionsbürger-RL allerdings als Zeiten der Erwerbstätigkeit. Die Rechtsauffassung, wonach sich die Fiktion nur auf die Arbeitnehmereigenschaft und nicht (auch) auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit beziehe, übergeht den eindeutigen Wortlaut der Bestimmung, die ausdrücklich auf Zeiten einer Erwerbstätigkeit (und nicht auf die Arbeitnehmereigenschaft) abstellt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Fiktion der Erwerbstätigkeit, Fiktion einer ErwerbstätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134939Im RIS seit
19.11.2024Zuletzt aktualisiert am
19.11.2024