Norm
ZPO §391 Abs3Rechtssatz
Der schadenersatzrechtliche Vorteilsausgleich vermindert die Ersatzpflicht des Schädigers unmittelbar. Prozessual hat die Anrechnung – anders als bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach einer Wandlung – durch unmittelbaren Abzug von der Klageforderung und nicht aufrechnungsweise in Form einer Gegenforderung zu erfolgen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kompensation, compensando, Aufrechnungseinrede, Diesel-Abgasskandal, AbschalteinrichtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134943Im RIS seit
19.11.2024Zuletzt aktualisiert am
19.11.2024