Norm
UGB §38Rechtssatz
Ein Haftungsausschluss muss - wenn dies der Publizitätsakt nach § 38 Abs 4 UGB ist - "beim Unternehmensübergang" in das Firmenbuch eingetragen werden. Ein enger zeitlicher Zusammenhang reicht aus.Ein Haftungsausschluss muss - wenn dies der Publizitätsakt nach Paragraph 38, Absatz 4, UGB ist - "beim Unternehmensübergang" in das Firmenbuch eingetragen werden. Ein enger zeitlicher Zusammenhang reicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001116Im RIS seit
15.11.2024Zuletzt aktualisiert am
15.11.2024