Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
22.10.2024Norm
BAO §252Rechtssatz
Bei der Festsetzung von Einheitswert und Grundsteuermessbetrag handelt es sich nicht bloß um einen internen Vorgang innerhalb der Finanzverwaltung, sondern stellt dieser Feststellungsbescheid für den Grundsteuermessbetrag jedenfalls eine nach außen erkennbare Amtshandlung im Sinne des § 28b Abs 4 GrStG dar.Bei der Festsetzung von Einheitswert und Grundsteuermessbetrag handelt es sich nicht bloß um einen internen Vorgang innerhalb der Finanzverwaltung, sondern stellt dieser Feststellungsbescheid für den Grundsteuermessbetrag jedenfalls eine nach außen erkennbare Amtshandlung im Sinne des Paragraph 28 b, Absatz 4, GrStG dar.
Schlagworte
Finanzrecht; Grundsteuer; Neufestsetzung; Messbescheid; Festsetzungsverjährung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.AV.1148.001.2024Zuletzt aktualisiert am
13.11.2024