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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AsylG 2005 §57Rechtssatz
Die Erlassung eines Einreiseverbotes setzt nach dem Wortlaut des § 53 Abs. 1 FPG zwingend und ausnahmslos voraus, dass es "mit" einer Rückkehrentscheidung erlassen, also mit ihr verbunden wird (vgl. in diesem Sinn auch Art. 11 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie, wonach Rückkehrentscheidungen mit einem Einreiseverbot "einher" gehen). Die (neuerliche) Erlassung einer Rückkehrentscheidung (samt Begleitaussprüchen) zum Zweck der Verhängung eines nunmehr für erforderlich gehaltenen Einreiseverbots ist nicht rechtswidrig. Insoweit ist dem Gesetz ein Abgehen von dem die materielle Rechtskraft kennzeichnenden Umstand der "Unwiederholbarkeit" zu entnehmen, was auch - aus denselben strukturellen Erwägungen - für den neuerlichen Abspruch nach § 57 AsylG 2005 gilt (VwGH 12.11.2019, Ra 2019/21/0209; VwGH 9.4.2021, Ra 2021/22/0006). Das gilt auch für die gemäß § 52 Abs. 9 FPG "gleichzeitig" mit einer Rückkehrentscheidung zu treffende Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung.Die Erlassung eines Einreiseverbotes setzt nach dem Wortlaut des Paragraph 53, Absatz eins, FPG zwingend und ausnahmslos voraus, dass es "mit" einer Rückkehrentscheidung erlassen, also mit ihr verbunden wird vergleiche in diesem Sinn auch Artikel 11, Absatz eins, der Rückführungsrichtlinie, wonach Rückkehrentscheidungen mit einem Einreiseverbot "einher" gehen). Die (neuerliche) Erlassung einer Rückkehrentscheidung (samt Begleitaussprüchen) zum Zweck der Verhängung eines nunmehr für erforderlich gehaltenen Einreiseverbots ist nicht rechtswidrig. Insoweit ist dem Gesetz ein Abgehen von dem die materielle Rechtskraft kennzeichnenden Umstand der "Unwiederholbarkeit" zu entnehmen, was auch - aus denselben strukturellen Erwägungen - für den neuerlichen Abspruch nach Paragraph 57, AsylG 2005 gilt (VwGH 12.11.2019, Ra 2019/21/0209; VwGH 9.4.2021, Ra 2021/22/0006). Das gilt auch für die gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG "gleichzeitig" mit einer Rückkehrentscheidung zu treffende Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des RechtsgrundesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021210141.L02Im RIS seit
05.11.2024Zuletzt aktualisiert am
05.11.2024