Norm
StGB §19aRechtssatz
Der Konfiskationsausspruch setzt Feststellungen voraus, nach denen die betreffenden Gegenstände zur - und nicht bloß anlässlich der - Tatbegehung verwendet wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134931Im RIS seit
06.11.2024Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024