Rechtssatz
Ist ein Produktfehler iSd § 5 PHG zu bejahen und damit ein zumindest potentiell schädigendes Ereignis, und ein künftiger Schadenseintritt nicht ausgeschlossen, kann auf Feststellung der Haftung iSd § 228 ZPO geklagt werden.Ist ein Produktfehler iSd Paragraph 5, PHG zu bejahen und damit ein zumindest potentiell schädigendes Ereignis, und ein künftiger Schadenseintritt nicht ausgeschlossen, kann auf Feststellung der Haftung iSd Paragraph 228, ZPO geklagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134922Im RIS seit
05.11.2024Zuletzt aktualisiert am
05.11.2024