Entscheidungsdatum
04.10.2024Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W124 2270651-1/8E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , XXXX geb., StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX , zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , römisch 40 geb., StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch 40 , zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.
Am XXXX erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er angab, er sei somalischer Staatsangehöriger, sei der Volksgruppe der „Hawiye“ zugehörig und bekenne sich zum Islam. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er habe in „ XXXX , Mogadischu, Somalia“ seine Wohnsitzadresse gehabt, habe zwei Jahre die Grundschule besucht, eine Berufsausbildung als Maurer und zuletzt als solcher gearbeitet. Seine Mutter sei verstorben, sein Vater und seine fünf Schwestern würden in Somalia leben. Seine beiden Brüder würden in Schweden und Norwegen leben. Den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat habe er im Februar 2019 gefasst. Er habe seinen Wohnort verlassen, sich ca. sechs Monate in der Türkei und zweieinhalb Jahre in Griechenland aufgehalten und sich dann über Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Österreich begeben. Am römisch 40 erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er angab, er sei somalischer Staatsangehöriger, sei der Volksgruppe der „Hawiye“ zugehörig und bekenne sich zum Islam. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er habe in „ römisch 40 , Mogadischu, Somalia“ seine Wohnsitzadresse gehabt, habe zwei Jahre die Grundschule besucht, eine Berufsausbildung als Maurer und zuletzt als solcher gearbeitet. Seine Mutter sei verstorben, sein Vater und seine fünf Schwestern würden in Somalia leben. Seine beiden Brüder würden in Schweden und Norwegen leben. Den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat habe er im Februar 2019 gefasst. Er habe seinen Wohnort verlassen, sich ca. sechs Monate in der Türkei und zweieinhalb Jahre in Griechenland aufgehalten und sich dann über Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Österreich begeben.
Zu seinen Fluchtgründen befragt gab er an, er habe Somalia verlassen, weil es dort unsicher sei und es keine Arbeit gebe.
2. Am XXXX fand unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) statt, welche folgenden Verlauf nahm:2. Am römisch 40 fand unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) statt, welche folgenden Verlauf nahm:
„(…)
F: Welche Sprachen sprechen Sie?
A: Somali
F: Welche Sprachen können Sie lesen und schreiben?
A: Englisch und Arabisch.
F: Der Dolmetsch ist für die Sprache Somali bestellt und beeidet worden. Sind Sie dieser Sprache mächtig und einverstanden, in der Sprache Somali einvernommen zu werden?
A: Ja bin einverstanden.
F: Verstehen Sie den Dolmetsch einwandfrei?
A: Ja
Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen können. Ihnen wird weiters zur Kenntnis gebracht, dass die nachträgliche Behauptung von Verständigungsschwierigkeiten der freien Beweiswürdigung unterliegt.
F: Sind Sie in diesem Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl anwaltlich
vertreten?
A: Nein
F. Sind Sie körperlich und geistig in der Lage die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?
A: Ja
(…)
F: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht, wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert? Wollen Sie etwas richtigstellen?
A: Ja immer die Wahrheit gesagt, und die EV wurde auch richtig protokolliert.
F: Können Sie Identitätsdokumente vorlegen?
A: Nein.
F.: Welche Dokumente befinden sich noch in Ihrem Herkunftsstaat (Geburtsurkunde, Personalausweis)?
A.: Ich kann eine Kopie des Reisepasses vorlegen.
AW wird aufgefordert diese Kopie vorzulegen.
Frist: 1 Woche zur Vorlage.
F: Haben Sie Beweismittel, die sie heute noch vorlegen möchten?
A: Bestätigung seitens BBU der freiwilligen Arbeit.
F: Wie geht es Ihnen gesundheitlich?
A: Ich bin gesund.
F: Nehmen Sie Medikamente, sind Sie in ärztlicher Behandlung oder Therapie?
A: Nein.
F: Bitte nennen Sie Ihren korrekten Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaften, Ihre Volks-/Clangruppen, Ihre Religionszugehörigkeit und Ihren Familienstand.
A: XXXX , geboren am XXXX in Mogadischu, StA Somalia, Clan Hawadle, Muslim Sunnit, und ich bin ledig.A: römisch 40 , geboren am römisch 40 in Mogadischu, StA Somalia, Clan Hawadle, Muslim Sunnit, und ich bin ledig.
F: Welche Staatsbürgerschaft haben Ihre Eltern?
A: beide StA Somalia.
F: Sind Sie verheiratet? Falls ja, traditionell und/oder standesamtlich? Haben Sie Kinder?
Falls ja, wer ist der andere Elternteil?
A: Nein, ich bin ledig.
F: Schildern Sie bitte chronologisch Ihren Lebenslauf.
A: Geboren in Mogadischu, dort 12 Jahre lang die Schule besucht, ich habe manchmal als Bauarbeiter gearbeitet.
Anmerkung: Die Angaben über die Familienangehörigen im Herkunftsland oder einem anderen Drittstaat der Erstbefragung werden abgefragt und mit Erstbefragung verglichen.
Mutter: verstorben
Vater: ca. 75 Jahre alt, XXXX Vater: ca. 75 Jahre alt, römisch 40
5 Schwestern
Alle leben in Somalia/Mogadischu und drei Schwestern davon leben in Bakadwayne.
Anmerkung: die angegebenen Daten stimmen mit der Erstbefragung überein.
Änderungen/Zusatz: Keine.
F: Haben Sie in Somalia den Wehrdienst abgeleistet?
A: Nein.
F: Schildern Sie bitte kurz Ihren Reiseweg.
A: von Mogadischu mit dem Flieger in die Türkei, dann Griechenland – Mazedonien – Serbien und Ungarn.
Reiseweg stimmt mit Erstbefragung überein.
F: Haben Sie in einem anderen Land, außer Österreich, um Asyl angesucht? Wurden Sie in einem anderen Land registriert? Hatten Sie Kontakt zu Behörden oder der Polizei?
A: Ja in Griechenland, sie haben mir ein Schreiben gegeben, wo steht ich muss das Land verlassen.
F.: Welchem Clan gehören Sie an?
A.: Hawadle.
F.: Welchem Subclan gehören Sie an?
A.: XXXX .A.: römisch 40 .
F.: Welchem Sub Subclan gehören Sie an?
A.: XXXX .A.: römisch 40 .
F.: Ist Ihr Clan in der Heimat weit verbreitet?
A.: In Somalia spielt nicht der Hauptclan eine Rolle, sondern der Subclan.
F: Was heißt das?
A: Unser Subclan in eine Minderheit.
F.: Man sagt jedem Clan in Ihrer Heimat gewisse Eigenschaften und Fähigkeiten nach (Handwerker, Viehzüchter, Landwirte usw.). Was zeichnet Ihren Clan in der Heimat aus?
A.: Viehzüchter.
F.: In welchen Gebieten ist Ihr Clan verbreitet?
A.: In Hiran.
F.: Haben Sie Kontakt zu Ihrem Clan in der Heimat?
A.: Nein.
F: Welche Angehörigen der Kernfamilie (Eltern, Geschwister) leben noch in Ihrer Heimat?
Geben Sie Provinz, Distrikt, Stadt oder Dorf an.
A: Vater, lebt in Mogadischu. Er hat ein Teegeschäft und lebt davon. Meine Schwestern sind auch noch in Somalia.
2 Brüder:
Einer lebt in Schweden und einer in Norwegen.
F.: Haben Sie noch weitere Verwandte in der Heimat?
A.: Ich kenne meine Verwandte nicht.
F.: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt zu Ihren Angehörigen?
A.: Ich habe nur mit meinen Vater Kontakt.
Nachgefragt: Gestern Nacht habe ich mit meinem Vater telefoniert.
F.: Wie gestaltet sich der Kontakt zu Ihrer Familie? Kommunizieren Sie auch über soziale Netzwerke und neue Medien?
A.: Ich rufe Freunde per Whatsapp an, und diese bringen dann das Handy zu meinem Vater.
Nachgefragt: Ich habe Freunde in Mogadischu mit denen ich noch Kontakt habe. Dabei ist ein Freund der mit meinem Vater arbeitet und dadurch ist der Kontakt zu meinem Vater gegeben.
F.: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z.B. Häuser, Grund?
A.: Nein.
F: Wovon bestreiten Ihre Angehörigen den Lebensunterhalt?
A: Mein Vater hat ein Teegeschäft zu Hause.
F.: Haben Ihre Verwandten auch Probleme in der Heimat?
A.: Nein. Meine Mutter und ich haben die Probleme.
F: Lt EB ist Ihre Mutter bereits verstorben?
A: Meine Mutter wurde von Al Shabaab umgebracht.
Nachgefragt: Sie hat Tee vor einem Gefängnis in Mogadischu verkauft, aus diesem Grund wurde meine Mutter von der Al Shabaab umgebracht.
F.: Schildern Sie die Lebensumstände Ihrer Verwandten (Arm, Mittelstand, Reich).
A.: Manchmal hat er etwas zu essen und manchmal nicht.
F: Haben Sie Verwandte in Europa?
A: Nur meine zwei Brüder.
F.: Haben Sie bis zu Ihrer Ausreise gearbeitet?
A.: Nein, ich habe keine regelmäßige Arbeit gehabt.
H.: Haben Sie in Ihrem Heimatort am sozialen Leben teilgenommen, sind Sie Essen gegangen, haben Sie sich mit Freunden getroffen?
A.: Ja während meiner Schulzeit ja.
F.: Wann haben Sie zum ersten Mal daran gedacht, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen?
A.: Mein Vater hat die Entscheidung getroffen.
F.: Wann haben Sie ihren Heimatort bzw. Heimatland tatsächlich verlassen?
A.: 02/2019.
F.: Wo waren Sie die letzte Nacht vor ihrer Ausreise aus dem Heimatort aufhältig?
A.: Zu Hause.
F.: Wie lautete Ihre genaue Adresse in der Heimat?
A.: XXXX Mogadischu Stadt.A.: römisch 40 Mogadischu Stadt.
F.: Um welche Art von Unterkunft handelt es dabei, Mietwohnung, Haus, Eigentumswohnung?
A.: Wir hatten ein einfaches Haus aus Holz und Bäume, das gehört meinem Vater. Dieses Grundstück wurde verkauft. Mein Vater lebt derzeit in einer Mietwohnung.
F.: Reisten Sie schlepperunterstützt nach Österreich ein?
A.: Ja.
F.: Wie hoch war Ihr Monatseinkommen?
A.: 1 oder 2 Dollar am Tag.
F.: Wie viel kostete die Schleppung insgesamt?
A.: 3500 USD.
F.: Woher haben Sie das Geld?
A.: Mein Vater hat mir dabei geholfen.
F.: Geben Sie chronologisch und lückenlos die Aufenthaltsorte der letzten drei Jahre in Ihrer Heimat an.
A.: Ich war immer in Mogadischu aufhältig.
F.: Haben Sie den von ihnen angegebenen Familiennamen in ihrem Herkunftsstaat auch schon geführt?
A.: Ja.
F: Verfügen Sie über ein Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land oder in einem anderen Land als Somalia?
A: Nein.
F: Beantworten Sie die nachstehenden Fragen mit „Ja“ oder „Nein“. Sie haben später noch die Gelegenheit, sich ausführlich zu diesen Fragen zu äußern:
F: Sind Sie in Ihrem Heimatland oder in einem anderen Land vorbestraft, waren Sie in Ihrem Heimatland inhaftiert oder hatten Sie Probleme mit den Behörden in der Heimat?
A: 3 x Nein.
F: Bestehen gegen Sie aktuelle staatliche Fahndungsmaßnahmen wie Haftbefehl, Strafanzeige, Steckbrief, etc.?
A: Nein.
F: Sind oder waren Sie politisch tätig?
A: Nein.
F: Sind oder waren Sie Mitglied einer politischen Partei?
A: Nein.
F: Hatten Sie in ihrem Herkunftsstaat aufgrund Ihres Religionsbekenntnisses bzw. Ihrer Volksgruppen- bzw. Clanzugehörigkeit irgendwelche Probleme?
A: 2 x Nein.
F: Hatten Sie gröbere Probleme mit Privatpersonen (Blutfehden, Racheakte etc.)?
A: Ja.
F: Nahmen Sie in Ihrem Heimatland an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen aktiv teil?
A: Nein.
F: Hatten Sie Kontakt zu Islamisten oder anderen extremistischen Gruppierungen?
A: Nein.
F: Schildern Sie die Gründe, warum Sie Ihr Heimatland verlassen und einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, von sich aus vollständig, detailliert und wahrheitsgemäß. Sie werden darauf hingewiesen, dass falsche Angaben die Glaubwürdigkeit Ihres Vorbringens beeinträchtigen können. Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden und die Personen, die daran beteiligt waren.
Sie haben jetzt auch Gelegenheit, sich zu den Fragen, die von ihnen mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet wurden, zu äußern.
A: Meine Mutter wurde im Juni 2018 von der Al Shabaab umgebracht, ich wurde auch angeschossen an diesem Tag. Meine Mutter hatte ein Teegeschäft vor einem somalischen Gefängnis, sie wurde mehrmals aufgefordert, mit der Arbeit dort aufzuhören. Zu dieser Zeit wurden sehr viele Menschen umgebracht, die direkt oder auch indirekt für staatliche Institutionen gearbeitet haben. Einmal kam die Al Shabaab zu uns nach Hause und hat meine Mutter erschossen und haben mich auf der Schulter getroffen. Meine Mutter ist vor Ort gestorben, die Polizei ist gekommen und ich wurde ins KH gebracht.
F: Gibt es noch weitere Gründe, weshalb Sie Somalia verlassen haben?
A: Mein Vater hatte um mich Angst, dass ich eventuell von der Al Shabaab umgebracht werde, daher hat er mich Außer Landes gebracht.
F: Was konkret würde passieren, wenn Sie nach Somalia zurückkehren?
A: Al Shabaab ist nach wie vor aktiv.
F: Was meinen Sie damit?
A: Sie werden mich umbringen.
F.: Haben Sie Verwandte in Österreich?
A.: Nein.
F.: Besuchen Sie in Österreich Kurse, eine Schule oder die Universität?
A.: Derzeit nicht. Ich bin seit 1 Monat in OÖ, der nächste ist ab 21.03.2023.
F.: Wie finanzieren Sie sich den Aufenthalt in Österreich?
A.: Ich lebe von der Grundversorgung.
F.: Sind Sie derzeit berufstätig?
A.: Ich arbeite nicht.
F.: Wie sieht Ihr Alltag in Österreich aus?
A.: Ich bin die meiste Zeit in der Unterkunft.
F.: Haben Sie in Österreich Freunde bzw. Bekannte (Name, Staatszugehörigkeit)?
A.: in Linz jetzt nicht. In der vorherigen Unterkunft hatte ich Freunde.
F: Haben Sie in Österreich eine Beziehung?
A: Nein.
F.: Sind Sie in irgendwelchen Vereinen oder ehrenamtlich tätig?
A.: Verein Nein. Freiwillig habe ich für die BBU gearbeitet.
F.: Verfügen Sie über Vermögen oder sonstige Werte?