Entscheidungsdatum
10.10.2024Norm
AsylG 2005 §10Spruch
G310 2300308-2/3E
BESCHLUSS
Das Bundesverwaltungsgericht beschließt durch die Richterin Mag. Gaby WALTNER über die Beschwerde des serbischen Staatsangehörigen XXXX , geboren am XXXX , vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 05.09.2024, Zl. XXXX , betreffend die Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbots:Das Bundesverwaltungsgericht beschließt durch die Richterin Mag. Gaby WALTNER über die Beschwerde des serbischen Staatsangehörigen römisch 40 , geboren am römisch 40 , vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 05.09.2024, Zl. römisch 40 , betreffend die Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbots:
A) Das Verfahren wird eingestellt.
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Begründung:
Mit der am 07.10.2024 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangten Eingabe, protokolliert unter der Geschäftszahl G312 2300308-1, zog der Beschwerdeführer seine am 01.10.2024 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eingebrachte Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid zurück. Das Verfahren wird daher gemäß § 28 Abs 1 VwGVG eingestellt.Mit der am 07.10.2024 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangten Eingabe, protokolliert unter der Geschäftszahl G312 2300308-1, zog der Beschwerdeführer seine am 01.10.2024 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eingebrachte Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid zurück. Das Verfahren wird daher gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG eingestellt.
Mangels einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG ist die Revision nicht zuzulassen.Mangels einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist die Revision nicht zuzulassen.
Schlagworte
Verfahrenseinstellung ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2024:G310.2300308.2.00Im RIS seit
23.10.2024Zuletzt aktualisiert am
23.10.2024