Entscheidungsdatum
05.09.2024Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W124 2297960-1/3Z
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. FELSEISEN als Einzelrichterin über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. FELSEISEN als Einzelrichterin über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1: Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler und schlepperunterstützter Einreise in das österreichische Bundesgebiet am XXXX den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 1: Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler und schlepperunterstützter Einreise in das österreichische Bundesgebiet am römisch 40 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz.
Bei der Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag führte der Beschwerdeführer aus, dass sein Cousin eine heimliche Beziehung mit einem Mädchen aus einer Familie gehabt habe. Als die Familie des Mädchens davon erfahren habe, sei diese dagegen gewesen, weil diese unterschiedlichen Religionen angehört hätten. Daraufhin habe es einen Streit gegeben, bei dem der Bruder des Mädchens verletzt worden sei. Die Familie des Mädchens habe daraufhin bei der Polizei eine Anzeige erstattet. Der BF sei in diesen Zusammenhang auch beschuldigt worden, obwohl er nichts gemacht habe. Er sei daraufhin von der Polizei gesucht und verfolgt worden, weshalb er Indien verlassen habe. Im Falle einer Rückkehr habe er Angst verhaftet und von der Familie des Mädchens umgebracht zu werden.
2. Im Rahmen der niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am XXXX führte der Beschwerdeführer zu seinem Fluchtvorbringen folgendes aus: 2. Im Rahmen der niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am römisch 40 führte der Beschwerdeführer zu seinem Fluchtvorbringen folgendes aus:
(……)
L: Nennen Sie bitte lhren aktuellen Wohnort?
A: lch wohne bei der Caritas, XXXX A: lch wohne bei der Caritas, römisch 40
L: Können sie an dieser Adresse Schriftstücke übernehmen?
A: Ja
Dem AW wird eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs des Verfahrens gegeben und
Grund und Ablauf der nunmehrigen Einvernahme mitgeteirt.
L: Haben sie bereits ein Beratungsgespräch zur freiwilligen Rückkehr absolviert?
A: Nein
L: Haben sie im Verfahren bis dato der wahrheit entsprechende Angaben gemacht?
A: Ja
L: Haben sie Beweismittel oder identitätsbezeugende Dokumente, die sie vorlegen können
und welche Sie bisher noch nicht vorgelegt haben?
A: Nein
L: Warum sind Sie zur Ladung am XXXX nicht erschienen?L: Warum sind Sie zur Ladung am römisch 40 nicht erschienen?
A: lch bin gekommen aber zu spät, die Sicherheitsleute haben mich wieder nach Hause
geschickt.
Zur Person:
Sie heißen XXXX , geb am XXXX Sie heißen römisch 40 , geb am römisch 40
Sie sind ledig.
Sie waren Hilfsarbeiter.
lhre Eltern leben in Indien, sie haben keine Geschwister.
L: was genau haben Sie als Hilfsarbeiter gemacht?
A: lch hatte nie einen fixen Platz, ich habe in mehreren Fabriken gearbeitet. Nachgefragt: ich
habe zB LKW ausgeräumt.
L: Welchen Glauben haben Sie?
A: Sikhismus
L: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?
A: XXXX .A: römisch 40 .
L: Wann sind Sie zum ersten Mal aus lndien ausgereist?
A: lm XXXX A: lm römisch 40
L: Sie haben am XXXX in Kroatien einen Asylantrag gestellt.L: Sie haben am römisch 40 in Kroatien einen Asylantrag gestellt.
A: Das stimmt. Aber ich wollte nicht, ich wurde dort verhaftet.
L: lm XXXX sind Sie von lndien erneut ausgereist?L: lm römisch 40 sind Sie von lndien erneut ausgereist?
A: Nein.
L: in der Erstbefragung geben sie an dass sie mit dem Flugzeug nach XXXX gereist sind, im XXXX L: in der Erstbefragung geben sie an dass sie mit dem Flugzeug nach römisch 40 gereist sind, im römisch 40
A: Ja das stimmt.
L: Wie lange waren Sie dann in lndien?
A: Das weiß ich nicht mehr.
L: lm XXXX waren Sie in Kroatien, irgendwann dazwischen müssten Sie also zurück nachL: lm römisch 40 waren Sie in Kroatien, irgendwann dazwischen müssten Sie also zurück nach
lndien gereist sein.
A: lch weiß es nicht
L: Wo waren Sie nach Kroatien?
A: ln ltalien.
L: Wo waren Sie XXXX nachdem Sie Kroatien verlassen haben?L: Wo waren Sie römisch 40 nachdem Sie Kroatien verlassen haben?
A: nach ltalien.
L: wo waren Sie dann?
A; Dann bin ich nach Österreich gekommen.
L: Und dann?
A: lch blieb hier.
L: Das stimmt nicht, denn Sie waren zumindest im XXXX in lndien, sie geben selbst an,L: Das stimmt nicht, denn Sie waren zumindest im römisch 40 in lndien, sie geben selbst an,
dass sie XXXX aus lndien ausgereist sind.dass sie römisch 40 aus lndien ausgereist sind.
A: lch war nicht in lndien.
L: Dem AW wird die Reiseroute nochmals erklärt und nochmals wird er gefragt wann er wo
war.
Der Aw kann sich nicht mehr erinnern.
L: Sind Sie oder waren Sie in irgendwelchen Vereinen oder Organisationen in Österreich
tätig?
A: Nein.
L: Sprechen Sie deutsch?
A: Nein.
L: Wie ist lhre wirtschaftliche Lage in lndien?
A: Meine Familie hat alles verkauft, mit diesem Geld bin ich nach Europa gekommen. Mein
Vater ist sehr krank. Mein Leben ist in Gefahr in lndien. Nachgefragt: Sie leben in Indien in
einer Wohnung.
L: Waren Sie in lndien jemals Teil von Auseinandersetzungen, waren Sie jemals beteiligt an
illegalen Handlungen, haben Sie sich strafbar gemacht, liegt ein Haftbefehl gegen Sie vor?
A: Nein.
L: Wann haben Sie lndien verlassen und wann haben die Probleme die Sie in der
Erstbefragung vor der Polizei geschildert haben begonnen?
A: lch weiß es nicht mehr wann ich lndien verlassen habe. Die Probleme haben XXXX A: lch weiß es nicht mehr wann ich lndien verlassen habe. Die Probleme haben römisch 40
begonnen.
L: Warum haben sie dann lndien schon zumindest XXXX verlassen?L: Warum haben sie dann lndien schon zumindest römisch 40 verlassen?
A: Die Probleme haben XXXX begonnen.A: Die Probleme haben römisch 40 begonnen.
L: Wann haben die Probleme genau begonnen?
A: lch kann mich nicht erinnern?
L: ln welcher Jahreszeit, in welchen Monat, können sie sich an nichts erinnern?
A: lch bin krank, ich kann mich nicht erinnern, ich habe Depressionen.
L: Sie sagen dass sie in lndien verfolgt werden, was genau meinen sie damit?
A: Der Sohn meines Onkels ist in eine Frau verliebt. lhre Familie hat etwas mit meinem
Cousin gemacht, wir wissen bis heute nicht wo er ist. Deswegen suchen sie mich auch.
L: Wer sucht Sie?
A: Die Geschwister von dieser Frau.
L: Wann ist ihr Cousin verschwunden?
A: lch weiß es nicht.
L: wie ist er verschwunden?
A: Wir wissen gar nichts über ihn, er meldet sich nicht.
L: Wissen sie ob ihrem Cousin das angetan wurde oder ob er einfach selbst weggegangen
ist?
A: Die Brüder der Frau waren bei mir zu Hause, sie haben meine Eltern bedroht und gefragt
wo ich bin.
L: Wo waren Sie in dem Moment?
A: lch war in XXXX .A: lch war in römisch 40 .
L: Da waren Sie schon ausgereist?
A: Ja
L: Wie lange werden Sie schon gesucht?
A: Seit ich in Europa bin.
L: lhre Eltern werden demnach bedroht und sie werden gesucht- da waren sie schon in
XXXX , warum also glauben Sie das sie in Gefahr sind? römisch 40 , warum also glauben Sie das sie in Gefahr sind?
A: Meine Familie hat mir gesagt ich soll nicht zurückkommen, ich bin in Gefahr.
L: warum sind sie dann eigentlich nach XXXX gereist wenn das alles danach passiert ist?L: warum sind sie dann eigentlich nach römisch 40 gereist wenn das alles danach passiert ist?
A: Mein Schlepper sagte mir das.
L: Haben Sie noch Kontakt zu ihren Familienangehörigen?
A: Ja mit meinen Eltern, sehr selten.
L: Haben Sie in Österreich aufhältige Verwandte?
A: Nein.
L: Haben sie bei der Erstbefragung alle lhre Fluchtgründe genannt?
A: Ja
L: Wollen Sie etwas ergänzen?
A: Nein.
L: Sie sagen in der Erstbefragung dass es zu einem Streit kam. Schildern Sie diesen Streit?
A: Der Sohn meines Onkels war in eine Frau verliebt, sie hatte eine andere Religion, ihre
Familie wollte nicht dass die beiden zusammen sind. Eines Tages hat der Bruder des
Mädchens mit meinem Cousin gestritten. lhr Bruder wurde schwer verletzt. Deswegen ist
auch mein Name gefallen.
L: waren Sie dabei?
A: Ja.
L: Was haben Sie gemacht?
A: lch wollte den Streit verhindern.
L: Haben Sie eingegriffen?
A: Ja.
L: was passierte da?
A: ich wurde auch geschlagen
L: Wie viele Leute waren dabei?
A: Es waren 20-25 Leute.
L: Wieso so viele?
A: Die wollten uns schlagen.
L: Wer war