Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Beiziehung sachverständiger BediensteterRechtssatz
Im vorliegenden Fall hat der ZA-Vorsitzende sachverständige Bedienstete zur ZA-Sitzung im Mai 2024 einberufen, ohne durch einen Beschluss des ZA dazu legitimiert gewesen zu sein. Durch diese gesetzwidrige Geschäftsführung hat der ZA-Vorsitzende, dessen Handlungen insoweit dem ZA als Kollegialorgan zuzurechnen sind, objektiv die Geschäftsführung des ZA mit Gesetzwidrigkeit belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2024:A7.PVAB.24Zuletzt aktualisiert am
21.10.2024