Norm
PTSG §19 Abs3Rechtssatz
Der Verweis in § 19 Abs 3 PTSG bezieht sich nicht auf die in § 17 Abs 1a PTSG namentlich genannten Unternehmen, sondern auf Rechtsnachfolger dieser Unternehmen oder auf durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus einer der Gesellschaften hervorgegangenen Unternehmen.Der Verweis in Paragraph 19, Absatz 3, PTSG bezieht sich nicht auf die in Paragraph 17, Absatz eins a, PTSG namentlich genannten Unternehmen, sondern auf Rechtsnachfolger dieser Unternehmen oder auf durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus einer der Gesellschaften hervorgegangenen Unternehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134915Im RIS seit
22.10.2024Zuletzt aktualisiert am
22.10.2024