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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/15/0023 E 29. Mai 2018 RS 4Stammrechtssatz
Wenn in keiner Weise dargelegt wird, ob jemals eine Kontrolle der manipulativen Vorgänge im Kanzleibetrieb oder der Kanzleiangestellten erfolgte bzw. wie das diesbezügliche Kontrollsystem eingerichtet ist, kann von einer Organisation des Kanzleibetriebes, die eine fristgerechte Setzung von Vertretungshandlungen mit größtmöglicher Zuverlässigkeit sicherstellt, und von einer wirksamen Überwachung keine Rede sein. Fehlt es an einem diesbezüglichen Vorbringen, liegt jedenfalls kein bloß minderer Grad des Versehens vor (vgl. VwGH 23.6.2016, Ra 2016/02/0100, mwN; sowie 14.10.2016, Ra 2016/09/0001; 19.9.2017, Ra 2017/20/0102, mwN).Wenn in keiner Weise dargelegt wird, ob jemals eine Kontrolle der manipulativen Vorgänge im Kanzleibetrieb oder der Kanzleiangestellten erfolgte bzw. wie das diesbezügliche Kontrollsystem eingerichtet ist, kann von einer Organisation des Kanzleibetriebes, die eine fristgerechte Setzung von Vertretungshandlungen mit größtmöglicher Zuverlässigkeit sicherstellt, und von einer wirksamen Überwachung keine Rede sein. Fehlt es an einem diesbezüglichen Vorbringen, liegt jedenfalls kein bloß minderer Grad des Versehens vor vergleiche VwGH 23.6.2016, Ra 2016/02/0100, mwN; sowie 14.10.2016, Ra 2016/09/0001; 19.9.2017, Ra 2017/20/0102, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024180286.L01Im RIS seit
15.10.2024Zuletzt aktualisiert am
21.10.2024