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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52Rechtssatz
Die Erstattung einer fachlichen Stellungnahme zu einem Sachverständigengutachten führt nicht zwingend dazu, dass ein weiteres Gutachten eingeholt werden muss.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024180451.L02Im RIS seit
15.10.2024Zuletzt aktualisiert am
21.10.2024