Entscheidungsdatum
19.09.2024Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W124 2282139-1/8E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX geb., StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX , zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 geb., StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch 40 , zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.
Am XXXX erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er angab, er sei somalischer Staatsangehöriger, sei der Volksgruppe der „Hawiye“ zugehörig und bekenne sich zum Islam. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er habe in „ XXXX , Somalia“ seine Wohnsitzadresse gehabt, keine Schul- und Berufsausbildung und zuletzt als Verkäufer im Geschäft seines Vaters gearbeitet. Sein Vater sei verstorben, seine Mutter, seine sechs Schwestern und fünf seiner Brüder würden in Somalia leben, ein Bruder sei vermisst. Den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat habe er im Dezember 2021 gefasst. Er habe seinen Wohnort im Jänner 2022 mit dem Flugzeug verlassen, sich ca. drei Monate in der Türkei aufgehalten und sich dann über Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Österreich begeben. Am römisch 40 erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er angab, er sei somalischer Staatsangehöriger, sei der Volksgruppe der „Hawiye“ zugehörig und bekenne sich zum Islam. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er habe in „ römisch 40 , Somalia“ seine Wohnsitzadresse gehabt, keine Schul- und Berufsausbildung und zuletzt als Verkäufer im Geschäft seines Vaters gearbeitet. Sein Vater sei verstorben, seine Mutter, seine sechs Schwestern und fünf seiner Brüder würden in Somalia leben, ein Bruder sei vermisst. Den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat habe er im Dezember 2021 gefasst. Er habe seinen Wohnort im Jänner 2022 mit dem Flugzeug verlassen, sich ca. drei Monate in der Türkei aufgehalten und sich dann über Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Österreich begeben.
Zu seinen Fluchtgründen befragt gab er an, dass sein Vater ein Geschäft (Verkauf von Baumaterial) gehabt habe und sein Bruder XXXX und er seinem Vater geholfen hätten. Al Shabaab habe Abgabesteuern von ihnen gewollt und sie hätten nach dem dritten Mal nicht mehr bezahlen können, weshalb sie seinen Vater getötet und seinen Bruder mitgenommen hätten. Seine Mutter habe gesagt, dass er sofort das Land verlassen müsse. Im Falle einer Rückkehr habe er Angst um sein Leben.Zu seinen Fluchtgründen befragt gab er an, dass sein Vater ein Geschäft (Verkauf von Baumaterial) gehabt habe und sein Bruder römisch 40 und er seinem Vater geholfen hätten. Al Shabaab habe Abgabesteuern von ihnen gewollt und sie hätten nach dem dritten Mal nicht mehr bezahlen können, weshalb sie seinen Vater getötet und seinen Bruder mitgenommen hätten. Seine Mutter habe gesagt, dass er sofort das Land verlassen müsse. Im Falle einer Rückkehr habe er Angst um sein Leben.
2. Am XXXX fand unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) statt, welche folgenden Verlauf nahm:2. Am römisch 40 fand unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) statt, welche folgenden Verlauf nahm:
Eingangs gab der BF an, damit einverstanden zu sein, in der Sprache Somalisch einvernommen zu werden und den anwesenden Dolmetscher gut zu verstehen. Er verneinte, gegen die anwesenden Personen irgendwelche Einwände zu haben. Er sei in der Lage, Angaben zu seinem Asylverfahren zu machen und nehme derzeit nur Schmerztabletten ein, weil er in seiner Asylunterkunft gestürzt sei und sich sein rechtes Handgelenk gebrochen habe. Er sei im Krankenhaus XXXX gewesen, es heile gut und sonst gehe es im gut. Im Verfahren habe er bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht, seine bisherigen Angaben seien korrekt protokolliert und übersetzt worden, er sei an dem Tag aber sehr müde gewesen. Nach erneuter Rückübersetzung der Erstbefragung durch den Dolmetscher bestätigte der BF seine Angaben. Eingangs gab der BF an, damit einverstanden zu sein, in der Sprache Somalisch einvernommen zu werden und den anwesenden Dolmetscher gut zu verstehen. Er verneinte, gegen die anwesenden Personen irgendwelche Einwände zu haben. Er sei in der Lage, Angaben zu seinem Asylverfahren zu machen und nehme derzeit nur Schmerztabletten ein, weil er in seiner Asylunterkunft gestürzt sei und sich sein rechtes Handgelenk gebrochen habe. Er sei im Krankenhaus römisch 40 gewesen, es heile gut und sonst gehe es im gut. Im Verfahren habe er bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht, seine bisherigen Angaben seien korrekt protokolliert und übersetzt worden, er sei an dem Tag aber sehr müde gewesen. Nach erneuter Rückübersetzung der Erstbefragung durch den Dolmetscher bestätigte der BF seine Angaben.
„(…)
F: Haben Sie irgendwelche Dokumente oder sonstige Beweismittel, die Sie im bisherigen Verfahren noch nicht vorgelegt haben?
A: Ja. Ich möchte folgendes vorlegen:
1x Unfallbericht KH XXXX 1x Unfallbericht KH römisch 40
1x Bestätigung XXXX Pflichtschulabschluss (18.09.23 – 12.07.24)1x Bestätigung römisch 40 Pflichtschulabschluss (18.09.23 – 12.07.24)
1x Bestätigung Intergrationsplattform XXXX 1x Bestätigung Intergrationsplattform römisch 40
1x Bstätigung Interkult. Begegnung XXXX 1x Bstätigung Interkult. Begegnung römisch 40
1x. Bestätigung Teilnahme Urkunde Gesundheitskreis Männer
F: Sind Sie einverstanden, dass Kopien Ihrer vorgelegten Dokumente angefertigt werden, damit diese dem Akt beigelegt werden können?
A: Ja.
Angaben zur Person:
F: Wie heißen Sie?
A: Ich heiße XXXX .A: Ich heiße römisch 40 .
F: Wann wurden Sie geboren und wo?
A: Ich bin am XXXX in XXXX , in der Nähe vom Markt, in Somalia geboren.A: Ich bin am römisch 40 in römisch 40 , in der Nähe vom Markt, in Somalia geboren.
F: Können Sie Ihr Dorf genauer beschreiben?
A: XXXX liegt im Mittel Shabelle. Die Menschen sind dort Landwirte und Fischer.A: römisch 40 liegt im Mittel Shabelle. Die Menschen sind dort Landwirte und Fischer.
F: Woher wissen Sie Ihr Geburtsdatum so genau?
A: Ich weiß das Datum von meiner Mutter.
F: Haben Sie einen Reisepass? Wo befindet er sich?
A: Ich haben meinen Reisepass in der Türkei verloren.
F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?
A: Ich gehöre dem Clan Hawiye, Volksgruppe Nurusade an.
F: Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie?
A: Somalisch.
F: Welcher Religion gehören Sie an?
A: Ich bin Moslem.
F: Hatten Sie wegen Ihrer Volksgruppen- oder Religionszugehörigkeit persönlich jemals ernste Probleme?
A: Nein.
F: Nennen Sie mir Ihren gesamten Qabiil.
A: Ich gehöre zum den Nurusade.
F: Welchem Clan gehören Sie an?
A: Ich gehöre dem Clan Hawiye, dem Subsubclan XXXX an.A: Ich gehöre dem Clan Hawiye, dem Subsubclan römisch 40 an.
F: Welchem Clan gehören Ihre Eltern an?
A: Mein Vater gehörte den selbem Clan und Subsubclan an. Meine Mutter gehört dem Subsubcan XXXX , dem Clan Hawiye an.A: Mein Vater gehörte den selbem Clan und Subsubclan an. Meine Mutter gehört dem Subsubcan römisch 40 , dem Clan Hawiye an.
F: Was können Sie mir über Ihren Clan erzählen?
A: Wir sind Fell Verkäufer. Dafür sind wir bekannt.
F: Sind Sie zusammen mit Ihrem Vater aufgewachsen?
A: Ja.
F: Wo leben die Mitglieder von Ihrem Clan hauptsächlich?
A: In ganz Somalia. Es gibt keinen bestimmten Ort. Sie wandern.
F: Gibt es irgendein Markenzeichen oder ein Symbol Ihres Clans?
A: Nein.
F: Macht Ihr Clan Probleme mit anderen Clans bzw. hat Ihr Clan Probleme mit anderen Clans?
A: Nicht friedlich, aber auch nicht kämpferisch. Es gibt aber keine Probleme mit anderen Clans.
F: Welche Schulbildung haben Sie? Können Sie lesen und schreiben?
A: Ich weiß nicht, wie lange ich die Schule besucht habe. Ich glaube zwischen 5 und 7 Jahre. Es war eine Privatschule. Ich kann auf Somalisch lesen und schreiben.
F: Welchen Schulabschluss haben Sie?
A: Ich habe keinen Abschluss.
F: Haben Sie darüber hinaus eine berufliche Ausbildung absolviert?
A: Nein.
F: Welche beruflichen Tätigkeiten haben Sie bisher ausgeübt?
A: In Somalia hat mein Vater Baumaterialien verkauft, ich habe ihm geholfen. Ich habe nur das
gemacht. Das war in XXXX .gemacht. Das war in römisch 40 .
F: Wovon haben Sie in Somalia dann gelebt?
A: Wir lebten von diesem Geschäft.
Angaben zur Familie und zum Wohnort:
F: Wie ist Ihr Familienstand und haben Sie Kinder?
A: Ich bin ledig und habe keine Kinder.
F: Sind Sie aus Somalia allein ausgereist?
A: Ja.
F: Wie lautete Ihre genaue Wohnadresse in Ihrer Heimat?
A: Somalia, XXXX , Mittel Shabelle. In der vom XXXX .A: Somalia, römisch 40 , Mittel Shabelle. In der vom römisch 40 .
F: Mit wem haben Sie dort zusammengelebt?
A: Mit meiner Mutter zuletzt und meinen Geschwistern.
F: Leben diese Personen noch immer dort?
A: Ja.
F: Wie lange haben Sie dort gewohnt?
A: Von der Geburt an bis zur Ausreise.
F: Sind in Ihrer Heimatregion die täglichen Grundbedürfnisse wie Wasser, Nahrung, Unterkunft, Kleidung, ärztliche Versorgung etc. ausreichend vorhanden?
A: Die Menschen sind arm. Das Wasser ist salzig und schlecht. Es ist alles teuer. Die Menschen
können sich das nicht leisten. Es ist nicht viel vorhanden.
F: Schildern Sie mir kurz Ihre Lebensbedingungen in Ihrer Heimat, aber bitte keine Fluchtgründe, dazu kommen wir noch später:
A: Wenn im Geschäft keine guten Umsätze gemacht wurde, konnten wir nichts zu essen kaufen. Wir sind viele Geschwister. Meine Mutter hat nicht gearbeitet. Ich kann auch nicht sagen, ob das Grundstück, auf dem wir lebten, uns gehört hat. Wir lebten in einer Baracke.
F: Wie groß ist Ihre Familie? (Eltern, Geschwister – Namen – Alter, wo leben sie genau und
wovon, was arbeiten sie)
A: Vater: XXXX , verstorbenA: Vater: römisch 40 , verstorben
Mutter: XXXX , ca. 50 Jahre altMutter: römisch 40 , ca. 50 Jahre alt