TE Bvwg Erkenntnis 2024/9/25 W222 2298730-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 25.09.2024
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

25.09.2024

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §18
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52
FPG §55
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 18 heute
  2. BFA-VG § 18 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 18 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. BFA-VG § 18 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. BFA-VG § 18 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. BFA-VG § 18 gültig von 13.06.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2014
  7. BFA-VG § 18 gültig von 01.01.2014 bis 12.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  8. BFA-VG § 18 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch


W222 2298730-1/2E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, vertreten durch den MigrantInnenverein St. Marx, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Indien, vertreten durch den MigrantInnenverein St. Marx, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , zu Recht erkannt:

A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 46, 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.
A)
Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins,, 8 Absatz eins,, 10 Absatz eins, Ziffer 3,, 57 AsylG 2005 idgF, Paragraph 9, BFA-VG idgF und Paragraphen 46,, 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
B)
Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

Der Beschwerdeführer (in der Folge auch „BF“), ein indischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.Der Beschwerdeführer (in der Folge auch „BF“), ein indischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz.

In der Erstbefragung durch einen Organwalter des öffentlichen Sicherheitsdienstes am gleichen Tag unter Beziehung eines Dolmetschers gab der BF zu seiner Person an, er sei in „ XXXX “ in Indien geboren. Er sei verheiratet. Seine Muttersprache sei Punjabi. Er bekenne sich zum Sikhismus und gehöre der Volksgruppe bzw. Kaste der Jat an. Er habe 12 Jahre die Grundschule besucht. Zuletzt sei er Landwirt gewesen. An Familienangehörige verfüge er über seine Eltern, seinen Bruder sowie seine Ehefrau und seinen Sohn. Er habe am XXXX den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat gefasst und habe anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates kein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt. Aus seinem Herkunftsland sei er legal ausreist. Er habe einen indischen Reisepass ausgestellt von der Passbehörde in XXXX , Indien, gehabt. Er sei mit einem Reisedokument ausgereist. Den Reisepass habe er in Serbien verloren.In der Erstbefragung durch einen Organwalter des öffentlichen Sicherheitsdienstes am gleichen Tag unter Beziehung eines Dolmetschers gab der BF zu seiner Person an, er sei in „ römisch 40 “ in Indien geboren. Er sei verheiratet. Seine Muttersprache sei Punjabi. Er bekenne sich zum Sikhismus und gehöre der Volksgruppe bzw. Kaste der Jat an. Er habe 12 Jahre die Grundschule besucht. Zuletzt sei er Landwirt gewesen. An Familienangehörige verfüge er über seine Eltern, seinen Bruder sowie seine Ehefrau und seinen Sohn. Er habe am römisch 40 den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat gefasst und habe anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates kein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt. Aus seinem Herkunftsland sei er legal ausreist. Er habe einen indischen Reisepass ausgestellt von der Passbehörde in römisch 40 , Indien, gehabt. Er sei mit einem Reisedokument ausgereist. Den Reisepass habe er in Serbien verloren.

Zu seinem Fluchtgrund befragt, gab der BF an: „In Indien habe ich bei den Kundgebungen der Bauern teilgenommen. Dabei hat die Polizei viel Leute festgenommen. Ich wurde dabei nicht festgenommen. Auf Grund der Tatsachen, dass wir grundlos festgenommen werden, bin ich aus Indien geflohen. Das ist mein Grund.“

Befragt, was er bei einer Rückkehr in seine Heimat befürchte, gab er an: „Ich befürchte, dass ich grundlos festgenommen werde, falls ich zurückkomme.“

Befragt, ob es konkrete Hinweise gebe, dass ihm bei Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohe, oder er in Falle seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen habe, gab er an „Nein“.

Im Rahmen der niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) am XXXX gab der BF unter Beziehung einer Dolmetscherin im Wesentlichen an (LA: Leiter der Amtshandlung; VP: BF; allfällige Rechtschreibfehler teilweise korrigiert):Im Rahmen der niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) am römisch 40 gab der BF unter Beziehung einer Dolmetscherin im Wesentlichen an (LA: Leiter der Amtshandlung; VP: BF; allfällige Rechtschreibfehler teilweise korrigiert):

„LA: Ist Punjabi - indisch auch Ihre Muttersprache? Nachgefragt: Grad der Beherrschung?

VP: Ja, ich kann die Sprache in Wort und Schrift.

LA: Welche Sprachen sprechen Sie sonst noch?

VP: Ich spreche noch Hindi und etwas Englisch.

LA: Liegen Befangenheitsgründe oder sonstigen Einwände gegen anwesende Personen vor?

VP: Nein.

LA: Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?

VP: Ja.

LA: Wie geht es Ihnen gesundheitlich?

VP: Ich bin vollkommen gesund.

Befragt gebe ich an, dass ich an keiner lebensbedrohenden Erkrankung leide. Ich nehme keine

Medikamente ein und stehe nicht in ärztlicher Behandlung.

LA: Werden Sie in gegenständlichem Verfahren vertreten?

VP: Nein.

LA: Welche identitätsbezeugenden Dokumente können Sie in Vorlage bringen?

VP: Nein, ich habe nichts.

LA: Haben Sie sonstige für das Verfahren relevante Unterlagen mitgebracht?

VP: Nein.

LA: Ich mache Sie daraus aufmerksam, dass es für das Verfahren von eminenter Bedeutung ist, dass Sie möglichst viele Ausweise und Unterlagen im Original vorlegen. Gehen Sie daher in sich und überlegen Sie, welche Unterlagen Sie noch nachreichen können. Diese Unterlagen würden auch die Entscheidung in Ihrem Verfahren massiv beschleunigen. Was denken Sie also, dass Sie nachreichen können?

VP: Ich kann es probieren. Nachgefragt: die Chance ist 50:50 Nachgefragt: Ich werde meine Familie fragen.

LA: Sie haben 3 Wochen Zeit, um Unterlagen nachzubringen. Verstanden?

VP: Ja, verstanden.

LA: Welche Volksgruppe für Sie korrekt?

VP: Sikh

LA: Welchem Glauben hängen Sie an?

VP: Sikhismus.

LA: Welchen Familienstand haben Sie?

VP: Ich bin verheiratet.

LA: Wann und wo wurde diese Ehe durch welche Autorität geschlossen?

VP: Im Jahr 2020, das genaue Datum kenne ich nicht, nach religiösen Traditionen

LA: Geben Sie mir die Daten Ihrer Gattin.

VP: XXXX , sie ist ca. XXXX alt. Nachgefragt: Ich merke mir das Alter aber nicht das Datum.VP: römisch 40 , sie ist ca. römisch 40 alt. Nachgefragt: Ich merke mir das Alter aber nicht das Datum.

LA: Wo befindet sich Ihre Gattin??

VP: XXXX – eine Stadt in der Nähe von XXXX /Punjab.VP: römisch 40 – eine Stadt in der Nähe von römisch 40 /Punjab.

LA: Sind Sie von jemandem geschieden?

VP: Nein.

LA: Können Sie Nachweise erbringen?

VP: Ich kann es von meiner Frau anfordern.

LA: Haben Sie Kinder? Wenn JA; wie viele?

VP: Ein Kind.

LA: Geben Sie mir die Daten Ihres Kindes.

VP: XXXX VP: römisch 40

LA: Wie geht es Ihrem Kind gesundheitlich?

VP: Es geht gut.

LA: Hat Ihr Kind eigene Fluchtgründe?

VP: Nein.

LA: Haben Sie einen Militärdienst absolviert?

VP: Nein.

Anm.: Die VP wird von dem Dolmetscher nach den Daten der Eltern und Geschwister befragt. Die Antworten werden mit den Angaben aus der EB verglichen.Anmerkung, Die VP wird von dem Dolmetscher nach den Daten der Eltern und Geschwister befragt. Die Antworten werden mit den Angaben aus der EB verglichen.

LA: Wo befinden sich Ihre nächsten Verwandten derzeit?

VP: Die meisten sind in XXXX .VP: Die meisten sind in römisch 40 .

LA: Wie geht es Ihren diesen jetzt?

VP: Es geht ihnen gut.

LA: Haben Sie Kontakt mit Ihren Verwandten im Heimatland?

VP: Nur mit meiner engsten Familie, 2-3x wöchentlich.

LA: Haben Sie Kontakt mit Freunden im Heimatland?

VP: Nur auf sozialen Medien.

LA: Haben Sie nähere Verwandte im Heimatland?

VP: Ja, ich habe Onkeln und Tanten.

LA: Wie ist das Verhältnis zu diesen Verwandten?

VP: Ich kann nicht zu Ihnen gehen, für mich herrscht Gefahr in Indien.

LA: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?

VP: Ja.

LA: Wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert?

VP: Ja.

LA: Erzählen Sie mir von Ihrem Leben zu Hause bevor die Probleme anfingen. Am besten fangen Sie

Schuleintritt oder gleich mit der Geburt an.

VP: Ich habe meine schulische Laufbahn, wie fast alle anderen mit 12 Jahren abgeschlossen. Nebenbei habe ich auch meistens meinen Eltern bei der Landwirtschaft geholfen. Wir hatten Kühe und wir haben auch Getreide und Gemüse geerntet und danach habe ich eben meine Schule abgeschlossen.

Im Jahr 2020, September, haben wir uns dann den Bauernprotesten in Neu-Delhi angeschlossen, welche sehr lange gedauert haben. Dort gab es auch einen Jungen Aktivisten namens XXXX , welchen wir sehr bewundert haben, weil er alle Fakten auf den Tisch gelegt hat und der Jugend logisch erklären konnte. Am 26. Jänner ist ein Feiertag in Indien und an diesem Tag wurde dann von uns die Bauern-Flagge auf einem Regierungsgebäude gehisst.Im Jahr 2020, September, haben wir uns dann den Bauernprotesten in Neu-Delhi angeschlossen, welche sehr lange gedauert haben. Dort gab es auch einen Jungen Aktivisten namens römisch 40 , welchen wir sehr bewundert haben, weil er alle Fakten auf den Tisch gelegt hat und der Jugend logisch erklären konnte. Am 26. Jänner ist ein Feiertag in Indien und an diesem Tag wurde dann von uns die Bauern-Flagge auf einem Regierungsgebäude gehisst.

LA: Warum erzählen Sie bei der Lebensgeschichte nicht von Hochzeit und Kind?

VP: Ja, ich habe geheiratet, aber es war jetzt kein Spektakel. Weil ich das machen musste. In Indien ist es ein Zwang, dass man heiratet. Und ja, wir haben gemeinsam ein Kind und das war's aber auch.

LA: Wann beschlossen Sie zu auszureisen? (ungefähres Datum!)

VP: XXXX .VP: römisch 40 .

LA: Wann haben Sie Ihren Herkunftsstaat wirklich verlassen? (Datum!!)

VP: XXXX VP: römisch 40

LA: Was bedeutet Asyl denn eigentlich?

VP: Wenn Menschen mit Problemen um Asyl ansuchen, können Sie bleiben.

LA: Was ist dem vorausgegangen? Beschreiben Sie die fluchtauslösenden Begebenheiten in chronologischer Reihenfolge.

Aber nur die Dinge die Sie persönlich betreffen!

Abschweifungen zur allgemeinen Lage in Ihrem Heimatland Indien werden durch den Dolmetscher unterbunden. Schildern Sie die Sachlage so, dass auch Unbeteiligte, so wie wir hier, nachvollziehen können, warum die entsprechenden Handlungen durch die Protagonisten gesetzt wurden. Ich werde immer wieder Zwischenfragen stellen, um Unklarheiten zu beseitigen.

VP: XXXX hat dann eine Organisation gegründet, welche dann von XXXX weitergeführt wurde mit dem Namen Waris Punjab. Wir haben uns mit dieser Bewegung für die Rechte der Sikhs und der Bauern eingesetzten und somit war die Regierung und die Polizei gegen uns. Deshalb hat nun auch die Polizei begonnen, nach mir zu suchen und ist immer wieder nach Hause gekommen. Aber ich konnte nicht vorgefunden werden. Das war zwei- bis dreimal der Fall. Dann haben meine Eltern Angst bekommen und mir gesagt, dass ich das Land verlassen soll Schnellstmöglich.VP: römisch 40 hat dann eine Organisation gegründet, welche dann von römisch 40 weitergeführt wurde mit dem Namen Waris Punjab. Wir haben uns mit dieser Bewegung für die Rechte der Sikhs und der Bauern eingesetzten und somit war die Regierung und die Polizei gegen uns. Deshalb hat nun auch die Polizei begonnen, nach mir zu suchen und ist immer wieder nach Hause gekommen. Aber ich konnte nicht vorgefunden werden. Das war zwei- bis dreimal der Fall. Dann haben meine Eltern Angst bekommen und mir gesagt, dass ich das Land verlassen soll Schnellstmöglich.

LA: Beschreiben Sie einen Vorfall, der Ihnen als besonders beängstigend im Gedächtnis ist so genau als möglich?

VP: Das was mir am meisten Angst bereitet hat, war die Vorstellung, dass ich ohne irgendeinen Grund eingesperrt werde und dann von der Polizei gequält werde und dann nicht weiß, wie lange ich im Gefängnis noch verbringen muss. Weil die Polizei jederzeit weitere Anzeigen und rechtmäßig gegen mich einbringen kann.

LA: Das ist reine Imagination, Sie sollen einen Vorfall beschreiben.

VP: Von zu einem beängstigenden Vorfall bin ich Gott sei Dank noch verschont geblieben. Falls ich im Gefängnis gelandet werde, wäre ich jetzt nicht hier.

LA: Worin äußerte sich dann die bedeutende Verfolgung von Seiten der Behörden Indiens?

VP: Ich wurde wie gesagt mehrmals zu Hause aufgesucht von der Polizei, weil sie mich mitnehmen wollten. Zum Glück war ich da nicht zu Hause.

LA: Warum entscheiden Ihre Eltern, dass Sie ausreisen sollen? Sie sind erwachsen und haben schon Frau und Kind. Sind Sie nicht eigenständig?

VP: Die Eltern fühlen sich trotzdem immer zu ihrem Kind verpflichtet und das Kind hört trotzdem, egal wie alt. Meine Eltern wissen, wie ich bin, dass es mir gut geht und dass ich in Sicherheit bin, weswegen sie mir dann gesagt haben, dass ich das Land verlassen soll.

LA: Machen Sie immer, was die Eltern sagen?

VP: Ja.

LA: Und wer sagt Ihnen jetzt was Sie tun sollen?

VP: Ich mach jetzt auch, was die Eltern sagen. Nachgefragt: Sie sagen, ich soll hier meine Zukunft aufzubauen.

LA: Warum haben Sie dann nicht einen Antrag für einen Aufenthaltstitel gestellt und kommen legal her?

VP: Ich bin in einem Notfall hergekommen und musste schnellstmöglich das Land verlassen. Ich konnte nicht warten bis irgendwelche Fristen eingehalten werden.

LA: Beschreiben Sie den Notfall genau?

VP: Die Polizei war hinter mir her, ich musste das Land schnell verlassen.

LA: Theoretisch, was würden Sie im Falle einer Rückkehr in Ihren Heimatstaat befürchten?

VP: Ich habe Angst vor der Regierung, sie können mich jederzeit einsperren.

LA: Welche strafbaren Handlungen liegen den Anzeigen zugrunde?

VP: Meistens ist es illegaler Besitz von Waffen oder Drogen, die jemandem angehängt werden oder andere Anzeigen.

LA: Und wenn Sie aufhören für die Gruppe zu arbeiten? Können Sie dann wieder sicher leben?

VP: Es ist sehr schwer, die Personen der Polizei vom Gegenteil zu überzeugen. Wenn man einmal mit einer Gruppierung in Verbindung gebracht wird, dann kann man da nicht raus.

LA: Was genau haben Sie bei den Protesten gemacht? Beschreiben Sie mir Orte und Tätigkeiten so genau als möglich.

VP: Also es war nur an einem Ort in Delhi, weil dort haben sich dann die Bauern quasi hingesetzt auf die Straßen und die Straßen versperrt und es gab immer wieder jeden Tag neue Aufgaben, die von uns gemacht wurden. Zum Beispiel musste auch jeden Tag gekocht werden. Dann das Essen verteilt werden, wenn dann irgendwelche Hilfsgüter. Also zB Kleidung oder andere Hygieneartikel gekommen sind. In LKWs haben wir die ab und zu auch verteilt. An die Leute und eben solche Tätigkeiten, die jeden Tag ab und zu auch verschieden waren, wurden von uns dort gemacht.

Erstens war das Hissen der Flagge am 26. Jänner ein sehr großes Event was der Regierung sehr weh getan hat und da wurden alle Videos sehr genau ausgewertet und geschaut, wer alles da anwesend war. Weiters habe ich auch viele Videos vom von den Bauernprotesten auf meine sozialen Medien gepostet, wodurch sie auch wissen, dass ich da teilgenommen habe. Und drittens gab es auch viele Informanten, die vor Ort waren und die ganze Information an die Regierung weitergegeben haben.

LA: Hatten Sie eine Führungsaufgabe in der Bewegung?

VP: Nein, ich war nur ein Helfer.

LA: Wodurch wurden Sie identifiziert?

VP: Durch soziale Medien und Videos, die die Polizei hatte.

LA: Kommt die Polizei noch immer zu Ihrer Gattin oder den Eltern?

VP: Nein, sie haben mitbekommen, dass ich weg bin.

LA: Wie kamen Sie von daheim nach Dehli?

VP: Mit dem Auto – ich bin mit dem Traktor hingefahren – es Dauer 11-12 Stunden. Nachgefragt: Es sind ca. 700 – 800 km. Nachgefragt:

LA: Wie schnell geht der Traktor?

VP: 40-50 km/h

LA: Das ist nicht glaubhaft. Warum erzählen Sie sowas?

VP: Ich weiß nicht wie weit es ist, ich schätze nur. Wir haben 11-12 Stunden gebraucht.

LA: Von XXXX nach XXXX - richtig?LA: Von römisch 40 nach römisch 40 - richtig?

VP: Von XXXX .VP: Von römisch 40 .

LA: Welche Möglichkeiten hätten Sie damals gehabt, sich woanders innerhalb Ihres Heimatlandes zu begeben, um sich der angeben Übergriffe/Probleme/Schwierigkeiten zu entziehen?

VP: Es ist sehr schwierig in Indien unterzutauchen, es haben schon ein paar versucht, wurden aber dennoch erwischt.

LA: Das heißt es gibt auch keine Kriminalität, weil alle immer erwischt werden?

VP: In Indien werden nicht die Kriminellen erwischt, sondern diejenigen die der Regierung nicht gefallen und die Polizei hinterher ist. Kriminelle Personen fallen nicht unter diese Kategorie, weshalb Sie den Medien entnehmen können die Kriminalität in Indien sehr hoch ist.

LA: Sind Sie legal ausgereist?

VP: Ja, legal von XXXX nach Serbien.VP: Ja, legal von römisch 40 nach Serbien.

LA: Wie geht das mit einer Verfolgung durch Behörden zusammen?

VP: Der Schlepper hat das alles organisiert und ich weiß nicht, wie er das gemacht hat.

LA: Was müsste sich ändern, damit Sie wieder nach Indien zurückkehren könnten?

VP: Die Polizei soll aufhören unrechtmäßige Anzeigen gegen jeden zu erstatten, den die Regierung nicht mag.

LA: Haben Sie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland?

VP: 3,5 – 4 Killa.

LA: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z.B. Häuser, Grund?

VP: Nein.

LA: Wie würden Sie Ihre wirtschaftliche und finanzielle Situation zuletzt (vor der Flucht) im

Heimatland gemessen am landesüblichen Durchschnitt bezeichnen (zB. gut/mittel/schlecht)?

VP: Es war normal.

LA: Wie konnten Sie sich die Reise nach Europa finanzieren?

VP: Meine Eltern haben etwas gespart und ausgeborgt.

LA: Haben Sie Österreich als Zielland gewählt? Wenn JA, warum?

VP: Nein, ich wollte nur raus und als ich in Serbien war, habe ich mir gedacht, dass ich nach Österreich gehen kann.

LA: Was hat Sie Ihre Reise insgesamt gekostet? (Schlepperkosten, Unterkünfte, Beförderung, etc.)

VP: Ca. 14.000€.

LA: Welche Grenzübertritte waren legal?

VP: Bis Serbien.

LA: Warum haben Sie nicht in einem anderen Land auf Ihrer Reise einen Asylantrag gestellt?

VP: Ich bin nach Serbien gleich hierhergekommen. Nachgefragt: Ich hatte mit meinem Schlepper über Österreich gesprochen, darüber wusste ich Bescheid, über andere Länder nicht.

LA: Haben Sie somit all Ihre Gründe für die Asylantragstellung vorgebracht?

VP: Ja.

LA: Welche Ausbildungen haben Sie bereits in Österreich gemacht?

VP: Bis dato noch nicht.

LA: Haben Sie in Österreich schon gearbeitet?

VP: Ich helfe Freunden bei Reinigungstätigkeiten aus.

LA: Sagen Sie etwas über sich auf Deutsch. (Anm.: Aufforderung erfolgt in deutscher Sprache.)LA: Sagen Sie etwas über sich auf Deutsch. Anmerkung, Aufforderung erfolgt in deutscher Sprache.)

Anm.: Die Antwort erfolgt in der Muttersprache.Anmerkung, Die Antwort erfolgt in der Muttersprache.

LA: Sind Sie je von einer gerichtlichen Untersuchung, einem Gerichtsverfahren oder eine (einstweiligen) gerichtlichen Verfügung in Österreich betroffen gewesen?

VP: Nein.

LA: Haben Sie in Ihrem Heimatland Indien oder hier Strafrechtsdelikte begangen?

VP: Nein.

LA: Besteht ein offizieller Haftbefehl gegen Sie in Ihrem Heimatland?

VP: Nein.

LA: Sind Sie vorbestraft?

VP: Nein.

LA: Waren Sie in Ihrem Heimatland politisch tätig oder gehören Sie einer politischen

Partei/Gewerkschaft oder ähnlichem an?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie persönlich jemals Probleme mit den Behörden (oder staatsähnlichen Institutionen)

Ihres Heimatlandes?

VP: Nein.

LA: Gehörten Sie jemals einer bewaffneten Gruppierung an?

VP: Nein.

LA: Haben Sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen?

VP: Nein.

LA: Haben Sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes begangen?

VP: Nein.

LA: Haben Sie sich Handlungen zu Schulden kommen lassen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen?

VP: Nein.

LA: Ich beende jetzt die Befragung. Konnten Sie zum Verfahren alles vorbringen oder haben Sie noch etwas hinzufügen?

VP: Ich konnte alles sagen.

LA: Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot aufmerksam gemacht. Ich frage Sie daher jetzt nochmals, ob Sie noch etwas Asylrelevantes oder etwas sonst Bedeutendes angeben möchten, das Ihnen wichtig erscheint, jedoch bislang nicht gefragt wurde?

VP: Es ist alles gesagt.

LA: Mit Ihnen wird nunmehr erörtert, auf welcher Basis und unter Zugrundelegung welcher Länderfeststellungen das BFA in Ihrem Fall zur Entscheidung gelangen wird. Sie haben die Möglichkeit, im Anschluss dazu Stellung zu nehmen. Diese Feststellungen können Ihnen ausgefolgt werden und Sie haben die Möglichkeit binnen einer Frist von zwei Wochen eine Stellungnahme einbringen.

VP: Ich benötige keine Länderfeststellung und möchte auch keine Stellungnahme dazu abgeben.

Anm.: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt.Anmerkung, Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt.

LA: Haben Sie nach der erfolgten Übersetzung irgendwelche Einwendungen gegen die Niederschrift?

VP: Nein, ich habe keine Einwände

LA: Es wurde alles richtig und vollständig protokolliert?

VP: Ja.

LA: Bestätigen Sie nunmehr durch Ihre Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Nieders

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten