Entscheidungsdatum
25.09.2024Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
L504 2287180-1/7E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Türkei, vertreten durch RA Mag. Thomas KLEIN, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.01.2024, Zl. XXXX , zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Türkei, vertreten durch RA Mag. Thomas KLEIN, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.01.2024, Zl. römisch 40 , zu Recht erkannt:
A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgangrömisch eins. Verfahrensgang
Die beschwerdeführende Partei [kurz: bP] stellte am 07.07.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz.
Es handelt sich dabei um einen Mann, der seinen Angaben nach türkischer Staatsangehöriger ist.
In der von einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführten Erstbefragung gab die bP zu ihrer Ausreisemotivation aus dem Herkunftsstaat Folgendes an (Auszug aus der Niederschrift):
„(…)
Warum haben Sie Ihr Land verlassen (Fluchtgrund):
Im Jahr 2019 brach ich die Schule in der Türkei ab – ich als Kurde wurde von Türken mit Messern attackiert. Dabei wurde ich am Oberarm verletzt. Aus Angst ging ich nicht mehr zur Schule. Mein Vater ist ein HDP-Mitglied und Funktionär. Das war der Grund, warum ich attackiert wurde. Ich habe Angst um mein Leben. Ich will nicht mehr in die Türkei zurück. Andere Fluchtgründe habe ich nicht.
Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihre Heimat?
Ich habe Angst um mein Leben.
(…)“
Gefragt, ob es konkrete Hinweise gebe, dass ihr bei der Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohen würde und ob sie bei einer Rückkehr mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen hätte, gab sie an „Nein“.
In der nachfolgenden Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl brachte die bP zu ihrer ausreisekausalen Problemlage im Herkunftsstaat und allfälligen Problemen, die sie im Falle der Rückkehr erwarte, im Wesentlichen Folgendes vor (Auszug aus der Niederschrift):
„(…)
F: Sind Sie aktuell in ärztlicher Behandlung oder machen eine Therapie? Nehmen Sie irgendwelche Medikamente?
A: Nein, weder noch.
(…)
F: Verstehen Sie den Dolmetscher gut?
A: Ja, super!
F: Haben Sie irgendwelche Dokumente oder sonstige Beweismittel, die Sie im bisherigen
Verfahren noch nicht vorgelegt haben?
A: Ich lege heute nachstehende Dokumente vor:
• Original Bestätigung des Roten Kreuzes über den Erste-Hilfe- Führerscheinkurs
• Zwei Originalbestätigungen Deutsch für Anfänger vom 19.4.2023 und 22.6.2023
• Originale Gehaltsabrechnungen März 2023 bis Oktober 2023
• Originaldokument (Bestellung zum Wahlbeobachter der Partei HDP) betreffend
Herrn XXXX (Vater des AW) ausgestellt am XXXX 2019 für Wahl am 31.3.2019,Herrn römisch 40 (Vater des AW) ausgestellt am römisch 40 2019 für Wahl am 31.3.2019,
Anmerkung: Kopien dieser Urkunden werden zum Akt genommen und die Originale am Ende
der Einvernahme rückausgefolgt.
F: Haben Sie einen Reisepass? Wo befindet sich dieser?
A: Nein, nachgefragt ich hatte nie einen Reisepass.
F: Welcher Religion und Volksgruppe gehören Sie an?
A: ich bin Moslem, meine Religion ist der Islam und ich bin kurdischer Herkunft.
F: Haben Sie in Österreich familiäre Beziehungen oder sonstige verwandtschaftliche Bindungen?
A: Ja, Ich habe Großeltern, Tanten und Onkeln mütterlicherseits hier. Nachgefragt, diese leben in XXXX .A: Ja, Ich habe Großeltern, Tanten und Onkeln mütterlicherseits hier. Nachgefragt, diese leben in römisch 40 .
V: in der Erstbefragung gaben Sie an, keine Verwandten in Österr. Bzw. der EU zu haben.
A: Ich habe gesagt, dass mein Großvater hier ist. Offensichtlich wurde das nicht festgehalten.
Außerdem gab ich an, dass mein Großvater bereits österreichischer Staatsbürger ist.
F: Können Sie mir die Namen Ihrer Angehörigen hier nennen?
A: Großvater XXXX , Großmutter XXXX , Onkel XXXX , außerdem fünf Tanten mütterlicherseits. Drei der Tanten leben in XXXX und zwei in Leibnitz. Die Großeltern und mein Onkel leben in XXXX . Sie haben an verschiedenen Adressen ihren Wohnsitz. Bei meinem Onkel handelt es sich auch um meinen Arbeitgeber.A: Großvater römisch 40 , Großmutter römisch 40 , Onkel römisch 40 , außerdem fünf Tanten mütterlicherseits. Drei der Tanten leben in römisch 40 und zwei in Leibnitz. Die Großeltern und mein Onkel leben in römisch 40 . Sie haben an verschiedenen Adressen ihren Wohnsitz. Bei meinem Onkel handelt es sich auch um meinen Arbeitgeber.
F: Stehen Sie in irgendeinem Abhängigkeitsverhältnis zu hier aufhältigen Familienmitgliedern oder sonstigen Personen?
A: Nein, niemand hat für mich eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Nachgefragt, ich wohne in einem Personalhaus, das zu meinem Arbeitsplatz gehört.
F: Sie sind nun schon länger in Österreich aufhältig. Was haben Sie in diesem Zeitraum gemacht? Wie gestaltet sich Ihr Tagesablauf?
A: Sechs Tage in der Woche bin ich berufstätig (Montag Ruhetag). Wenn ich Zeit finde, versuche ich meine Deutschkenntnisse, auch wegen des Führerscheines, zu festigen.
Außerdem bin ich sehr viel bei meinen Großeltern, weil die auch In XXXX wohnen. Außerdem habe ich auch schon zwei Deutschkurse besucht und mit Erfolg abgeschlossen.Außerdem bin ich sehr viel bei meinen Großeltern, weil die auch In römisch 40 wohnen. Außerdem habe ich auch schon zwei Deutschkurse besucht und mit Erfolg abgeschlossen.
F: Sprechen Sie Deutsch?
A: Ja ein bisschen, ich habe gelernt. Ich habe A1 Kurse gemacht.
Anm.: Die Frage wird auf Deutsch gestellt und vom AW sehr gut verstanden und beantwortet.Anmerkung, Die Frage wird auf Deutsch gestellt und vom AW sehr gut verstanden und beantwortet.
F: Haben Sie in Ihrem Herkunftsland einen Beruf erlernt bzw. eine Ausbildung gemacht?
A: Ich habe in der Türkei in der Gastronomie gearbeitet (Suppe und Kebap), deshalb arbeite ich auch jetzt in diesem Bereich. Auch habe ich in der Türkei in einem Schuhgeschäft in Beratungsfunktion gearbeitet. Hier arbeite ich in einer Pizzeria und lerne dort diese Tätigkeit. Ich möchte aber später noch eine Ausbildung in Richtung Mode und Kunst machen.
Nachgefragt, ich habe in der Türkei 4 Jahre die Volksschule, 4 Jahre Mittelschule und 3 Jahre Gymnasium allerdings ohne Matura.
F: Welchen Familienstand haben Sie?
A: ich bin ledig.
F: Haben Sie Kinder?
A: Nein.
[…]
F: Wie waren Ihre allgemeinen Lebensbedingungen in der Türkei?
A: Wir hatten ein normales Leben, Hunger haben wir nicht gelitten. Ich habe mit meinen Eltern und Geschwistern im gemeinsamen Wohnsitz zusammengelebt.
F: Wo haben Sie zuletzt in der Türkei gelebt? (genaue Wohnadresse, wie lange?)
A: In einem Haus in der Provinz XXXX , XXXX , Stadtviertel XXXX , nachgefragt, das Haus wurde gemietet.A: In einem Haus in der Provinz römisch 40 , römisch 40 , Stadtviertel römisch 40 , nachgefragt, das Haus wurde gemietet.
F: lebt dort heute noch jemand von Ihrer Familie?
A: Das weiß ich nicht.
F: Wann haben Sie die Türkei verlassen?
A: 3.7.2022
F: Sind Sie legal oder illegal in das österreichische Bundesgebiet eingereist?
A: Ich bin illegal ausgereist, versteckt in einem LKW, mit einem Schlepper.
[…]
F: Sind Sie gezielt nach Österreich gereist?
A: Ich wollte in ein sicheres Land. Zuerst wollte ich nach Rumänien, das war aber nicht sicher und dann habe ich mich wegen meinen hier lebenden Familienangehörigen für Österreich entschieden.
F: Haben Sie in Ihrem Heimatland Probleme mit der Polizei oder anderen staatlichen Stellen?
A: Nein, überhaupt nicht.
F: Ist gegen Sie ein Gerichtsverfahren anhängig?
A: Nein.
F: Waren Sie in Haft oder wurden festgenommen?
A: Nein.
F: Sind Sie Mitglied einer Partei oder parteiähnlichen Organisation?
A: Nein, überhaupt nicht.
F: Waren Sie jemals politisch tätig?
A: Nein.
F: Kam es jemals zu polizeilichen oder militärischen Ausschreitungen, an den Sie beteiligt
waren?
A: Wir Kurden feiern zu Beginn des Frühlings immer das Nevruz-Fest, die Polizei erschien dabei und wollte die Veranstaltung auflösen, haben mit Gummiknüppeln auf die Leute losgegangen, dabei wurde auch ich einmal erwischt. Ich wurde aber nicht mitgenommen von der Polizei.
F: Wann war das?
A: Das war im Frühling 2021 am Demokratischen Platz im Bezirk XXXX .A: Das war im Frühling 2021 am Demokratischen Platz im Bezirk römisch 40 .
F: Wann haben Sie den Entschluss gefasst, Ihr Herkunftsland zu verlassen?
A: seit 2019 hatte ich den Gedanken das Land zu verlassen, aber bis ein Schlepper gefunden werden konnte, dauerte es dann aber, bis mein Vater eine vertrauenswürdige Person gefunden hatte. Erst dadurch gelang es meinem Vater später einen vertrauenswürdigen Schlepper zu organisieren und ich war dann am 7.7.2022 in Österreich.
F: Warum haben Sie die Türkei im Juli 2022 verlassen, was ist der Grund, dass Sie in Österreich um Asyl ansuchen? Schildern Sie mir jetzt in eigenen Worten Ihre Fluchtgründe.
A: Alles hat angefangen, nachdem mein Vater Mitglied wurde bei HDP. Ich hatte überhaupt gar nichts mit Politik zu tun gehabt und mich auch nicht dafür interessiert. Ich war ein 14jähriger Junge. Damals bei den Wahlen 2019 wurde mein Vater als Wahlbeobachter herangezogen von der HDP. Dadurch hat sich alles verschlimmert. Mein Vater wurde bedroht, sie haben meinen Vater damit bedroht, uns – seiner Familie - etwas anzutun. Die Leute sind in Fahrzeugen sitzend durch unser Viertel gefahren und haben angstmachende Lieder gesungen. Sie haben Handzeichen, die auf die MHP hindeuten, gezeigt. Diese Leute sind Nationalisten, die gegen die Kurden einschreiten. Nachdem mein Vater als Wahlbeobachter bestellt worden war, sind zwei dieser Leute zwei Wochen später zu meiner Schule gekommen und haben dort gewartet. Diese beiden Personen haben Ihr Gesicht verdeckt, dass man nur Ihre Augen sehen konnte. Einer von Ihnen hielt mich fest, der Zweite hatte ein Messer in der Hand und hat mir in den rechten Oberarm gestochen. Ich habe noch immer die Narbe dieser Verletzung. Bei dem Angriff habe ich die Besinnung verloren und bin zu Boden gefallen. Die Lehrer sind aus der Schule gekommen und haben den Vorfall beobachtet. Sie haben sofort Erste Hilfe geleistet und die Rettung verständigt. Ich wurde dann ins Krankenhaus gebracht, versorgt und dann durfte dann nach drei Tagen wieder nach Hause gehen. Zu diesem Zeitpunkt war ich gerade 14 Jahre alt. Der Vorfall ereignet sich am 16.4.2019. Ein Gebäude der HDP gab es in XXXX , mein Vater stand eine Woche später davor und es kamen Menschen zu ihm und fragten nach mir. Mein Vater wusste sofort, dass es sich um die Leute handelt, die für den Vorfall mit mir verantwortlich waren. Nachgefragt, sie wollten nur demonstrieren, wozu sie fähig sind, und sind nach der Fragestellung davongelaufen. Deshalb habe ich auch meine Schule ein Jahr vor der Matura nicht abgeschlossen. Ich hatte nur mehr Angst. Meine Mutter erlaubte uns Kindern dann nicht mehr, allein auf die Straße zu gehen.A: Alles hat angefangen, nachdem mein Vater Mitglied wurde bei HDP. Ich hatte überhaupt gar nichts mit Politik zu tun gehabt und mich auch nicht dafür interessiert. Ich war ein 14jähriger Junge. Damals bei den Wahlen 2019 wurde mein Vater als Wahlbeobachter herangezogen von der HDP. Dadurch hat sich alles verschlimmert. Mein Vater wurde bedroht, sie haben meinen Vater damit bedroht, uns – seiner Familie - etwas anzutun. Die Leute sind in Fahrzeugen sitzend durch unser Viertel gefahren und haben angstmachende Lieder gesungen. Sie haben Handzeichen, die auf die MHP hindeuten, gezeigt. Diese Leute sind Nationalisten, die gegen die Kurden einschreiten. Nachdem mein Vater als Wahlbeobachter bestellt worden war, sind zwei dieser Leute zwei Wochen später zu meiner Schule gekommen und haben dort gewartet. Diese beiden Personen haben Ihr Gesicht verdeckt, dass man nur Ihre Augen sehen konnte. Einer von Ihnen hielt mich fest, der Zweite hatte ein Messer in der Hand und hat mir in den rechten Oberarm gestochen. Ich habe noch immer die Narbe dieser Verletzung. Bei dem Angriff habe ich die Besinnung verloren und bin zu Boden gefallen. Die Lehrer sind aus der Schule gekommen und haben den Vorfall beobachtet. Sie haben sofort Erste Hilfe geleistet und die Rettung verständigt. Ich wurde dann ins Krankenhaus gebracht, versorgt und dann durfte dann nach drei Tagen wieder nach Hause gehen. Zu diesem Zeitpunkt war ich gerade 14 Jahre alt. Der Vorfall ereignet sich am 16.4.2019. Ein Gebäude der HDP gab es in römisch 40 , mein Vater stand eine Woche später davor und es kamen Menschen zu ihm und fragten nach mir. Mein Vater wusste sofort, dass es sich um die Leute handelt, die für den Vorfall mit mir verantwortlich waren. Nachgefragt, sie wollten nur demonstrieren, wozu sie fähig sind, und sind nach der Fragestellung davongelaufen. Deshalb habe ich auch meine Schule ein Jahr vor der Matura nicht abgeschlossen. Ich hatte nur mehr Angst. Meine Mutter erlaubte uns Kindern dann nicht mehr, allein auf die Straße zu gehen.
F: Wer hat Ihren Vater bedroht, der Familie etwas anzutun?
A: Personen der Partei MHP (nationalistische Bewegungspartei), nachgefragt er kannte sie
nicht persönlich. Es handelt sich um eine Vermutung, dass es Personen dieser Partei waren.
F: Waren Sie bei diesen Bedrohungen dabei?
A: Nein, war ich nicht.
F: Wer war bei dem Vorfall bei der Schule dabei?
A: Nachdem Schulschluss war, waren sehr viele Leute dort. Nachgefragt, die zwei Angreifer gingen gezielt auf mich los. Ich vermute sie haben mich bzw. meine Familie davor schon beobachtet.
F: Von den vielen Leuten hat niemand geholfen?
A: Niemand traute sich, alle sind weggelaufen. Erst als alles vorbei war, halfen mir die Lehrer.
F: Wurde vom Krankenhaus eine Anzeige erstattet?
A: Der Arzt wollte wissen, was passiert ist. Ich hatte Angst und erwähnte nur eine Schnittverletzung. Ein Vertrauenslehrer begleitet mich ins Krankenhaus , nachgefragt auch meine Eltern waren inzwischen dort und haben aus Angst nicht erlaubt alles wahrheitsgemäß zu erwähnen.
F: Gibt es ärztliche Befunde über Ihre Behandlung?
A: Ja es gibt Befunde, aber ich habe sie auf meiner Flucht nicht mitgenommen. Nachgefragt,
die Befunde waren ursprünglich bei mir zu Hause. Wo sie sich jetzt befinden. Nachgefragt, das Krankenhaus ist in XXXX im staatlichen Krankenhaus XXXX die Befunde waren ursprünglich bei mir zu Hause. Wo sie sich jetzt befinden. Nachgefragt, das Krankenhaus ist in römisch 40 im staatlichen Krankenhaus römisch 40
F: zwischen dem Vorfall und Ihrer Ausreise, gab es dann noch ähnliche Vorfälle bzw. Bedrohungen gegen Sie?
A: Nach diesem Vorfall haben die Leute türkischer Herkunft in meiner Wohngegend und Schule immer wieder auf mich gezeigt und gesagt „das ist der Sohn von diesem HDP-Mitglied“. Außerdem wurde ich in der Schule immer wieder ausgegrenzt und beleidigt.
F: Nochmals, gab es in diesem angeführten Zeitraum Bedrohungen gegen Sie persönlich?
A: Nein, gab es keine weiteren mehr.
F: bei dem Vorfall mit Ihrem Vater vor dem HDP-Gebäude, waren Sie dabei?
A: Nein, nachgefragt, mein Vater hat es mir erzählt, als er nach Hause kam.
F: Ist Ihr Vater nie zur Polizei gegangen?
A: Nein, er war sich bewusst, dass es dadurch nur schlimmer geworden wäre.
F: Welche Funktion übte ihr Vater in der HDP aus?
A: Er war Fahrer und führte Seminarteilnehmer zu verschiedenen Veranstaltungen.
F: Warum sind Sie nicht einfach innerhalb der Türkei verzogen?
A: Es ist egal, wo in der Türkei lebt, es gibt überall die gleichen Probleme.
F: Was befürchten Sie ganz konkret für den Fall der Rückkehr?
A: Ich hätte Angst, dass diese Drohungen gegen meine Person wahr werden, mein Leben
wäre nicht sicher, wenn ich zurückkehre.
F: Wer würde von Ihrer Rückkehr erfahren?
A: Diese Menschen, die mich angegriffen haben.
F: Wie sollten diese Sie finden?
A: Vielleicht sind sie jetzt auf der Suche nach mir.
F: Warum gerade Sie?
A: Weil ich der Sohn meines Vaters bin.
F: Und Ihre restliche Familie in der Türkei wird nicht bedroht?
A: Sie sind einfache Leute, die in Dörfern leben und weit weg sind von städtischen Gebieten.
F: Dann könnten Sie ja auch dort wohnen?
A: Es gibt dort auch Faschisten.
F: Möchten Sie, dass man die Länderfeststellungen zur Türkei mit Ihnen erörtert?
A: Nein.
F: Ich beende jetzt die Befragung, möchten Sie noch irgendetwas anführen, was Ihnen
wichtig erscheint und noch nicht zur Sprache kam?
A: Ich hatte meine Ziele in der Türkei. Ich wollte auf die Uni und diese Möglichkeit wurde mir genommen. Ich bin jetzt in Österreich und möchte ein Mitglied in diesem Land sein und etwas Gutes tun.
F an den Rechtsvertreter: Möchten Sie noch etwas vorbringen? Zu umfangreichen
Vorbringen wird auf die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme hingewiesen.
Mag. Önal - Frage an Herrn XXXX :Mag. Önal - Frage an Herrn römisch 40 :
Nach dem Vorfall 2019 bis zur Ausreise gab es keine Vorfälle mehr. Wenn dem wirklich so ist, warum sind Sie dann geflüchtet, wenn keine Gefahr mehr bestand?
A: In der Hinsicht, kam es vielleicht falsch herüber, aber diese Menschen, die mich angegriffen haben, sind ständig um uns gewesen. Mit Fahrzeugen fuhren sie herum. Ich erkannte dabei diese Menschen, die mich angegriffen haben.
LA: Sie gaben an, die Menschen waren vermummt, jetzt sagen Sie, Sie haben Sie später erkannt!
A: Ich meinte, dass ich die Personen als Mitglieder der MHP erkannte. Und zwar durch das Singen der Lieder.
F Mag. Önal: Es ist nicht logisch – sie werden verletzt, ihr Vater wird bedroht, nach dem Sachverhalt sind diese Angriffe eindeutig der MHP zuzuordnen, ich kann es aber nicht nachvollziehen, warum sie keine Anzeige erstatten?
A: Ich bin der Meinung, dass auch unter den Polizisten Anhänger der MHP sind und deshalb
keine Möglichkeiten vorhanden sind.
Mag. Önal ersucht um eine Frist zur Einbringung einer Stellungnahme von 2 Wochen – bis
20.12.2023.
(…)“
Eine Stellungnahme der bevollmächtigten Rechtsvertretung langte nicht innerhalb der eingeräumten Frist beim Bundesamt ein.
Der Antrag auf internationalen Schutz wurde folglich vom Bundesamt gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt. Der Antrag auf internationalen Schutz wurde folglich vom Bundesamt gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt.
Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Türkei nicht zuerkannt. Gem. Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG wurde der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Türkei nicht zuerkannt.
Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde nicht erteilt. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG wurde nicht erteilt.
Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die bP gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung in die Türkei gemäß § 46 FPG zulässig ist. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen die bP gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass eine Abschiebung in die Türkei gemäß Paragraph 46, FPG zulässig ist.
Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung.Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung.
Das Bundesamt gelangte im Wesentlichen zur Erkenntnis, dass hinsichtlich der Gründe für die Zuerkennung des Status einer asyl- oder subsidiär schutzberechtigten Person eine a