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90/03 Sonstiges VerkehrsrechtNorm
BStG 1971Rechtssatz
Aus § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 SP-V-Gesetz ergibt sich klar und eindeutig, dass die strategische Prüfung im Verkehrsbereich als ein dem Gesetzgebungsverfahren zum BStG 1971 vorgelagerter, vorbereitender Prüfvorgang ausgestaltet ist, an dessen Ende kein Bescheid, sondern - fallbezogen - die Erstellung eines Gesetzesentwurfs zur Änderung der Verzeichnisse des BStG 1971 steht.Aus Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 3, Absatz eins, SP-V-Gesetz ergibt sich klar und eindeutig, dass die strategische Prüfung im Verkehrsbereich als ein dem Gesetzgebungsverfahren zum BStG 1971 vorgelagerter, vorbereitender Prüfvorgang ausgestaltet ist, an dessen Ende kein Bescheid, sondern - fallbezogen - die Erstellung eines Gesetzesentwurfs zur Änderung der Verzeichnisse des BStG 1971 steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024060087.L01Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
15.10.2024