TE Bvwg Erkenntnis 2024/9/5 W123 2273937-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 05.09.2024
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Entscheidungsdatum

05.09.2024

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §2 Abs1 Z13
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §50
FPG §52 Abs9
FPG §55 Abs1
FPG §55 Abs1a
FPG §55 Abs2
FPG §55 Abs3
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 2 heute
  2. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.07.2021 bis 23.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2020
  3. AsylG 2005 § 2 gültig ab 24.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2020
  4. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.09.2018 bis 23.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  5. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  6. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  7. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.06.2016 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2016
  8. AsylG 2005 § 2 gültig von 20.07.2015 bis 31.05.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  9. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  10. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  11. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  12. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  13. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  14. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  15. AsylG 2005 § 2 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 50 heute
  2. FPG § 50 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 50 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  4. FPG § 50 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. FPG § 50 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch


W123 2273937-1/14E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Michael ETLINGER über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.05.2023, Zl. 1293358604/220122138, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Michael ETLINGER über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.05.2023, Zl. 1293358604/220122138, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung, zu Recht:

A)

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1.       Der Beschwerdeführer, ein somalischer Staatsangehöriger, stellte am 20.01.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz.

2.       Im Rahmen der am selben Tag durchgeführten Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer zu seinem Fluchtgrund an, dass er Somalia verlassen habe, weil er von der Al Shabaab mit dem Tod bedroht worden sei. Er habe Holzstämme in Somalia verkauft, um seine Kinder zu ernähren. Die Al Shabaab sei aber gegen das Fällen von Bäumen. Er habe aber weiterverkaufen müssen. Darauf habe er zu einem Al Shabaab-Gericht kommen sollen, weil er Unrecht begangen habe. Da er dies nicht getan habe, hätten sie ihn mit dem Umbringen bedroht.

3.       Am 06.02.2023 fand die Einvernahme des Beschwerdeführers vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: belangte Behörde) statt. Die Niederschrift lautet auszugsweise:

„[…]

Fluchtgrund

LA: Aus welchem Grund suchten Sie in Österreich um Asyl an? Schildern Sie möglichst ausführlich, lebensnah (d.h. mit sämtlichen Details und Information, sodass die Behörde Ihr Vorbringen nachvollziehen kann) und konkret Ihre Flucht- und Asylgründe! Nehmen Sie sich im Rahmen einer freien Erzählung ruhig Zeit!

VP: Ich habe so viele Dinge erlebt, dass ich das nicht auf einen Tag zusammenfassen kann.

Anmerkung: AW wird darauf hingewiesen chronologische, konkrete und nachvollziehbare Angaben zu seinem Fluchtgrund zu nennen.

Also ich habe in Somalia Holzstämme gekauft und dann verkauft und deshalb Probleme mit der Al-Shabaab und den somalischen Behörden gehabt. Ich habe in einem Wald, der niemanden gehört, Holz geschnitten und dann verkauft. Dieser Wald hat sich ca. 300km von Wanla Weyne befunden. Der Ort heißt XXXX . Ich habe dann das Holz verkauft und dafür Geld bekommen. Ein Mann namens XXXX hat auch in diesem Wald Holzstämme geschnitten und die Al-Shabaab hat ihn deswegen den Kopf abgeschnitten. Die Al-Shabaab hat mich dann angerufen und mir erzählt, dass sie XXXX Also ich habe in Somalia Holzstämme gekauft und dann verkauft und deshalb Probleme mit der Al-Shabaab und den somalischen Behörden gehabt. Ich habe in einem Wald, der niemanden gehört, Holz geschnitten und dann verkauft. Dieser Wald hat sich ca. 300km von Wanla Weyne befunden. Der Ort heißt römisch 40 . Ich habe dann das Holz verkauft und dafür Geld bekommen. Ein Mann namens römisch 40 hat auch in diesem Wald Holzstämme geschnitten und die Al-Shabaab hat ihn deswegen den Kopf abgeschnitten. Die Al-Shabaab hat mich dann angerufen und mir erzählt, dass sie römisch 40

Getötet haben und ich musste zum Al-Shabaab-Gericht in XXXX kommen. Das ist ca. 18 km entfernt von Wanla Weyne. Ich habe nein gesagt und dass ich nicht zum Gericht kommen werde. Wenn sie etwas wollen, dann soll die Al-Shabaab zu mir kommen. Das war der telefonische Kontakt. Danach hat die Al-Shabaab mich 5 Mal versucht telefonisch zu erreichen. Sie haben dann meinen Vater angerufen und gesagt, dass ich zum Gericht kommen soll. Mein Vater aber meinte, dass ich erwachsen bin und er nicht für mich verantwortlich ist. Er ist nicht verantwortlich, dass ich zum Gericht komme. Die Al-Shabaab hat dann eine Frau als Spionin zu uns geschickt und die sollte schauen wo ich im Haus schlafe. In der Nacht am 20.12.2020 um 02:13 Uhr ist dann die Al-Shabaab zu mir nach Hause gekommen. Sie hat dann von außen mit einer Schere eine Öffnung in die Wand des Hauses geschnitten und ist so in das Haus gelangt. Mein Wachhund hatte dann gebellt und die Al-Shabaab hat ihn mit 3 Schüssen erschossen. Der Hund hat nachdem er erschossen wurde, immer noch gebellt. Es waren 2 Männer von der Al-Shabaab, die dann in Richtung meines Zimmers gekommen sind und 17 Mal auf ein Fenster meines Zimmers geschossen haben. Auch die Nachbarn von uns wurden wach und haben dann auch alle in die Richtung unseres Hauses geschossen. Dann sind die Männer der Al-Shabaab weggelaufen. Die beiden Männer sind mit dem Moped zu unserem Haus gekommen. Meine Frau war im 2. Monat schwanger. Sie hat dann am nächsten Tag angefangen stark zu bluten und hat das Kind sofort verloren. Am selben Tag am Nachmittag, gegen 17 Uhr, hat mich die Al-Shabaab dann angerufen und gesagt, dass sie mich zwar noch nicht getötet haben, weil sie nur zwei junge Mitglieder geschickt haben. Aber das nächste Mal wird mein Haus komplett bombardiert werden. Bei diesem Telefongespräch habe ich dann die Al-Shabaab angeschrien, und gesagt, dass sie zu mir kommen sollen, weil ich bin jetzt zuhause. Außerdem habe ich sie angeschrieben und gesagt, dass sie mir nichts tun können. Dann hat meine Mutter geweint und geschrien und gesagt, dass sie so etwas noch nie erlebt hatte und ich das Land verlassen soll. Ich habe mich dann eine Woche zuhause in Wanla Weyne versteckt. Ich habe meinen Reisepass einen Chauffeur gegeben, damit dieser mir ein Visum für die Türkei organisiert. Meine Mutter erzählte allen anderen, dass ich bereits nach Nairobi ausgereist bin, obwohl ich noch zuhause war. Nach einer Woche bin ich dann am 13.01.2021 um 05:30 Uhr, als Frau verkleidet, mit einem kleinen Bus von Wanla Weyne nach Mogadischu gereist. (Anmerkung: Partei muss auf seinen Notizzettel schauen, um das Datum für die Reise von Wanla Weyne nach Mogadischu nennen zu können). Nach dem Ort Afgoye (wo es oft Al-Shabaab Kontrollen gibt) habe ich dann meine Frauenkleidung ausgezogen. In Mogadischu angekommen bin ich dann mit einem Tuk Tuk weiter in ein Hotel, wo ich dann für 23 Tage geblieben bin. Dann habe ich mein Visum bekommen und bin mit dem Taxi zum Flughafen in Mogadischu gefahren und habe das Land verlassen. Getötet haben und ich musste zum Al-Shabaab-Gericht in römisch 40 kommen. Das ist ca. 18 km entfernt von Wanla Weyne. Ich habe nein gesagt und dass ich nicht zum Gericht kommen werde. Wenn sie etwas wollen, dann soll die Al-Shabaab zu mir kommen. Das war der telefonische Kontakt. Danach hat die Al-Shabaab mich 5 Mal versucht telefonisch zu erreichen. Sie haben dann meinen Vater angerufen und gesagt, dass ich zum Gericht kommen soll. Mein Vater aber meinte, dass ich erwachsen bin und er nicht für mich verantwortlich ist. Er ist nicht verantwortlich, dass ich zum Gericht komme. Die Al-Shabaab hat dann eine Frau als Spionin zu uns geschickt und die sollte schauen wo ich im Haus schlafe. In der Nacht am 20.12.2020 um 02:13 Uhr ist dann die Al-Shabaab zu mir nach Hause gekommen. Sie hat dann von außen mit einer Schere eine Öffnung in die Wand des Hauses geschnitten und ist so in das Haus gelangt. Mein Wachhund hatte dann gebellt und die Al-Shabaab hat ihn mit 3 Schüssen erschossen. Der Hund hat nachdem er erschossen wurde, immer noch gebellt. Es waren 2 Männer von der Al-Shabaab, die dann in Richtung meines Zimmers gekommen sind und 17 Mal auf ein Fenster meines Zimmers geschossen haben. Auch die Nachbarn von uns wurden wach und haben dann auch alle in die Richtung unseres Hauses geschossen. Dann sind die Männer der Al-Shabaab weggelaufen. Die beiden Männer sind mit dem Moped zu unserem Haus gekommen. Meine Frau war im 2. Monat schwanger. Sie hat dann am nächsten Tag angefangen stark zu bluten und hat das Kind sofort verloren. Am selben Tag am Nachmittag, gegen 17 Uhr, hat mich die Al-Shabaab dann angerufen und gesagt, dass sie mich zwar noch nicht getötet haben, weil sie nur zwei junge Mitglieder geschickt haben. Aber das nächste Mal wird mein Haus komplett bombardiert werden. Bei diesem Telefongespräch habe ich dann die Al-Shabaab angeschrien, und gesagt, dass sie zu mir kommen sollen, weil ich bin jetzt zuhause. Außerdem habe ich sie angeschrieben und gesagt, dass sie mir nichts tun können. Dann hat meine Mutter geweint und geschrien und gesagt, dass sie so etwas noch nie erlebt hatte und ich das Land verlassen soll. Ich habe mich dann eine Woche zuhause in Wanla Weyne versteckt. Ich habe meinen Reisepass einen Chauffeur gegeben, damit dieser mir ein Visum für die Türkei organisiert. Meine Mutter erzählte allen anderen, dass ich bereits nach Nairobi ausgereist bin, obwohl ich noch zuhause war. Nach einer Woche bin ich dann am 13.01.2021 um 05:30 Uhr, als Frau verkleidet, mit einem kleinen Bus von Wanla Weyne nach Mogadischu gereist. (Anmerkung: Partei muss auf seinen Notizzettel schauen, um das Datum für die Reise von Wanla Weyne nach Mogadischu nennen zu können). Nach dem Ort Afgoye (wo es oft Al-Shabaab Kontrollen gibt) habe ich dann meine Frauenkleidung ausgezogen. In Mogadischu angekommen bin ich dann mit einem Tuk Tuk weiter in ein Hotel, wo ich dann für 23 Tage geblieben bin. Dann habe ich mein Visum bekommen und bin mit dem Taxi zum Flughafen in Mogadischu gefahren und habe das Land verlassen.

Jetzt erzähle ich erst meinen richtigen Fluchtgrund.

Anmerkung: Asylwerber wird darauf hingewiesen, dass er bitte konkret in seinen Schilderungen sein möge und sein Fluchtvorbringen nicht bloß eine Aneinanderreihung von diversen Geschichten sein soll.

Ich hatte auch Probleme mit der somalischen Behörde. Ich konnte nicht immer die Steuer zahlen. Dies war wegen meines teilweise unregelmäßigen Einkommens. Ich habe nicht jedes Monat gleich viel verdient. Ich hatte daher auch Angst, dass wenn ich die Steuer an die somalische Regierung nicht bezahlen kann, sie mich töten wird.

In Somalia hatte ich nicht viele Freunde. Ich wollte das einfach nicht. Ich war entweder immer nur in der Arbeit oder zuhause. Viele Leute sind eifersüchtig, dass ich so viel arbeite und zuhause bin und es mir gut geht. Das mag niemand und daher habe ich auch Angst von diesen Leuten umgebracht zu werden.

In Somalia habe ich nur gearbeitet und meine Kinder und Eltern ernährt. Ich habe niemals gedacht, dass ich Somalia und auch meine Kinder und Frau verlasse. Ich bitte, dass meine Kinder und Frau zu mir hier nach Österreich kommen könne, damit wir zusammenleben können.

Es gibt in Somalia auch Leute, die mich vergiften wollen. Die haben auch eine Frau zu mir geschickt, die dann versucht hat mich zu vergiften.

Ich bitte, dass ich hier in Österreich bleiben darf und hier Schutz bekomme.

Auch mit Geschäftsleuten habe ich Probleme gehabt.

LA: Haben Sie alle Fluchtgründe genannt?

VP: Ja. Das ist alles.

LA: Haben Sie weitere Fluchtgründe?

VP: Ich habe alle Fluchtgründe genannt. Es wird aber in Somalia immer Probleme geben und nie ein Ende sein.

Pause: 13:15-13:30 Uhr

Anmerkung: AW wird gebeten, seinen handschriftlichen Notizzettel einzupacken und die weitere Einvernahme ohne diesen fortzusetzen.

LA: Haben Sie sich an die Sicherheitsbehörden Ihres Heimatlandes gewendet, um von diesen geschützt zu werden?

VP: Ja.

LA: Wann waren Sie bei der Polizei?

VP: Ich war in Wanla Weyne bei der Polizei, aber ich kann nicht sagen, wann genau.

LA: Über welchem Zeitraum hinweg haben Sie im Wald Holzstämme gefällt (Monate/Jahre)?

VP: Das habe ich seit 10 Jahren gemacht.

LA: Wann hat die Al-Shabaab Sie angerufen und von der Tötung des XXXX informiert?LA: Wann hat die Al-Shabaab Sie angerufen und von der Tötung des römisch 40 informiert?

VP: Am 22.11.2021

LA: Wann hat die Al-Shabaab Sie zum ersten Mal bedroht?

VP: Im Feber 2021.

LA: Warum, glauben Sie, dass die Al-Shabaab zuerst eine Spionin zu Ihnen geschickt hat?

VP: Die Al-Shabaab hat mir das gesagt. Sie hat gesagt, dass sie auch Frauen als Mitarbeiter innen haben und sie eine Frau zu mir schicken werden.

LA: Hat Sie die Al-Shabaab, abgesehen von dem oben genannten Vorfall, auch schon zuvor bedroht?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie, abgesehen von den ausständigen Steuern der Regierung gegenüber, auch noch andere Probleme mit der Regierung?

VP: Mein Vater hatte von 1998 bis 2004 Probleme mit der Behörde. Er war Geschäftsmann und konnte seine Waren nicht in XXXX verkaufen. VP: Mein Vater hatte von 1998 bis 2004 Probleme mit der Behörde. Er war Geschäftsmann und konnte seine Waren nicht in römisch 40 verkaufen.

LA: Hatten Sie persönlich Probleme mit der Regierung?

VP: Ja, diese Probleme meines Vaters habe auch ich bekommen. Ich darf auch nicht in XXXX verkaufen und die Regierung will mich töten.VP: Ja, diese Probleme meines Vaters habe auch ich bekommen. Ich darf auch nicht in römisch 40 verkaufen und die Regierung will mich töten.

LA: Warum dürfen Sie in XXXX nichts verkaufen?LA: Warum dürfen Sie in römisch 40 nichts verkaufen?

VP: Mein Vater hat auch eine Schule in XXXX (ca 15 km von Wanla Weyne entfernt) eröffnet und auch viel Besitz von meinem Großvater geerbt und die Regierung wollte das von meinem Vater wegnehmen. Aber mein Vater hat sich gewehrt. Daher hat die Regierung ihn dann verboten Holzstämme in XXXX zu verkaufen.VP: Mein Vater hat auch eine Schule in römisch 40 (ca 15 km von Wanla Weyne entfernt) eröffnet und auch viel Besitz von meinem Großvater geerbt und die Regierung wollte das von meinem Vater wegnehmen. Aber mein Vater hat sich g

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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