RS Lvwg 2023/10/18 LVwG 40.19-1662/2023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2023
beobachten
merken

Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

18.10.2023

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Fiktion der Zustellung durch die Bereithaltung eines Schriftstücks, wie sie § 17 Abs 3 ZustG für Zustellungen im Inland normiert, kann sich nicht aus der internationalen Übung iSd § 11 Abs 1 ZustG, somit dem regelmäßigen Verhalten von Staaten in Form einer Duldung von Zustellhandlungen auf ihrem Hoheitsgebiet, sondern nur aus einer Rechtsnorm ergeben, die der Bereithaltung eines Schriftstücks im Fall der erfolglosen Zustellung die Wirkung einer Zustellung zuschreibt. Bei der Zustellfiktion handelt es sich nämlich um kein faktisches Handeln, das von Staaten geduldet werden oder wogegen Staaten protestieren könnten.Die Fiktion der Zustellung durch die Bereithaltung eines Schriftstücks, wie sie Paragraph 17, Absatz 3, ZustG für Zustellungen im Inland normiert, kann sich nicht aus der internationalen Übung iSd Paragraph 11, Absatz eins, ZustG, somit dem regelmäßigen Verhalten von Staaten in Form einer Duldung von Zustellhandlungen auf ihrem Hoheitsgebiet, sondern nur aus einer Rechtsnorm ergeben, die der Bereithaltung eines Schriftstücks im Fall der erfolglosen Zustellung die Wirkung einer Zustellung zuschreibt. Bei der Zustellfiktion handelt es sich nämlich um kein faktisches Handeln, das von Staaten geduldet werden oder wogegen Staaten protestieren könnten.

Schlagworte

Zustellfiktion, Bereithaltung Schriftstck, Zustellungen im Inland, internationale Übung, keine Duldung durch anderen Staat, Zustellgesetz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2023:LVwG.40.19.1662.2023

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten