RS Lvwg 2023/10/18 LVwG 40.19-1662/2023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2023
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

18.10.2023

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §11 Abs1
  1. ZustG § 11 heute
  2. ZustG § 11 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2017
  3. ZustG § 11 gültig von 01.03.2013 bis 28.02.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. ZustG § 11 gültig von 01.01.2002 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001
  5. ZustG § 11 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2001

Rechtssatz

Die Zustellungen nach internationaler Übung iSd § 11 Abs 1 ZustG erweisen sich etwa immer dann als zulässig, wenn sie vom jeweiligen Staat bewusst auf seinem Territorium geduldet werden oder ohne Protest tatsächlich bewerkstelligt werden können, wobei die Übung zum einen danach differiert, in welchem Staat oder in welcher Verfahrensart sie erfolgen solle, zum anderen aber auch nach dem Inhalt und der rechtlichen Bedeutung der Sendung (vgl. Wessely, Probleme der Verfolgung ausländischer Täter im Straßenverkehr, ZVR 2008, 79 [80]; Raschauer in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely (Hrsg), Österreichisches Zustellrecht2 (2011) zu § 11 ZustG, Rz. 5, jeweils mwN).Die Zustellungen nach internationaler Übung iSd Paragraph 11, Absatz eins, ZustG erweisen sich etwa immer dann als zulässig, wenn sie vom jeweiligen Staat bewusst auf seinem Territorium geduldet werden oder ohne Protest tatsächlich bewerkstelligt werden können, wobei die Übung zum einen danach differiert, in welchem Staat oder in welcher Verfahrensart sie erfolgen solle, zum anderen aber auch nach dem Inhalt und der rechtlichen Bedeutung der Sendung vergleiche Wessely, Probleme der Verfolgung ausländischer Täter im Straßenverkehr, ZVR 2008, 79 [80]; Raschauer in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely (Hrsg), Österreichisches Zustellrecht2 (2011) zu Paragraph 11, ZustG, Rz. 5, jeweils mwN).

Schlagworte

Zustellung, internationaler Übung, bewusste Duldung auf Territorium, Art des Verfahrens, Zustellgesetz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2023:LVwG.40.19.1662.2023

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten