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44 ZivildienstNorm
B-VG Art 7 Abs1 / GerichtsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht betreffend die Zuweisung zur Leistung der Restdienstzeit des ordentlichen Zivildienstes wegen Anwendung einer im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr dem Rechtsbestand angehörenden BestimmungRechtssatz
Der VfGH leitete von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des §74 ZDG idF BGBl 675/1991 ein. Dieses Gesetzesprüfungsverfahren wurde mit B v 24.09.2024, G32/2024, mangels Präjudizialität der in Prüfung gezogenen Bestimmung eingestellt. Der VfGH hat ausgesprochen, dass dem §74 ZDG durch die Novelle BGBl I 5/2008 materiell derogiert wurde. Das BVwG begründet das Vorliegen eines "Bescheides" jedoch im Wesentlichen damit, dass die Voraussetzungen des §18 Abs3 AVG erfüllt seien und "[i]m Anwendungsbereich des ZDG […] die besondere Verfahrensbestimmung des §74 ZDG" gelte.Der VfGH leitete von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des §74 ZDG in der Fassung Bundesgesetzblatt 675 aus 1991, ein. Dieses Gesetzesprüfungsverfahren wurde mit B v 24.09.2024, G32/2024, mangels Präjudizialität der in Prüfung gezogenen Bestimmung eingestellt. Der VfGH hat ausgesprochen, dass dem §74 ZDG durch die Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, 5 aus 2008, materiell derogiert wurde. Das BVwG begründet das Vorliegen eines "Bescheides" jedoch im Wesentlichen damit, dass die Voraussetzungen des §18 Abs3 AVG erfüllt seien und "[i]m Anwendungsbereich des ZDG […] die besondere Verfahrensbestimmung des §74 ZDG" gelte.
Zwar ist dem BVwG nicht subjektiv vorwerfbar, dass es die materielle Derogation der von ihm dem Erkenntnis zugrunde gelegten Rechtsvorschrift nicht erkannt hat. Gleichwohl hat der VfGH den nunmehr deutlich gewordenen Fehler aufzugreifen: Indem das BVwG eine im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr dem Rechtsbestand angehörende Bestimmung tragend angewendet hat, hat es das angefochtene Erkenntnis mit Willkür belastet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Entscheidungserlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Derogation materielle, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Zivildienst, elektronische SignaturEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E3409.2023Zuletzt aktualisiert am
09.10.2024