TE Bvwg Erkenntnis 2024/5/21 W205 2262704-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 21.05.2024
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Entscheidungsdatum

21.05.2024

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §8 Abs1 Z1
AsylG 2005 §8 Abs2
AsylG 2005 §8 Abs3
AsylG 2005 §8 Abs4
B-VG Art133 Abs4
EMRK Art2
EMRK Art3
FPG §46
FPG §50
FPG §52
FPG §55
VwGVG §24 Abs1
VwGVG §27
VwGVG §28 Abs1
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §28 Abs5
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 50 heute
  2. FPG § 50 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 50 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  4. FPG § 50 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. FPG § 50 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch


W205 2262704-1/7E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. SCHNIZER-BLASCHKA über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.10.2022, Zl. 1281852807/211076565, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.01.2024, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. SCHNIZER-BLASCHKA über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.10.2022, Zl. 1281852807/211076565, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.01.2024, zu Recht erkannt:

A)

I. Die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt I. wird als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. wird als unbegründet abgewiesen.

II. Hinsichtlich Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird der Beschwerde stattgegeben, und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia zuerkannt.römisch II. Hinsichtlich Spruchpunkt römisch II. des angefochtenen Bescheides wird der Beschwerde stattgegeben, und römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia zuerkannt.

III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von 1 Jahr erteilt.römisch III. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 wird römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von 1 Jahr erteilt.

IV. Die übrigen Spruchpunkte des angefochtenen Bescheids werden ersatzlos behoben.römisch IV. Die übrigen Spruchpunkte des angefochtenen Bescheids werden ersatzlos behoben.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer, ein somalischer Staatsangehöriger, stellte am 03.08.2021 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am nächsten Tag wurde er vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. Zu seinen Fluchtgründen gab der Beschwerdeführer an, dass er aus Somalia geflohen sei, da er keine Sicherheit in seiner Heimat gehabt habe. Drei Al Shabaab Männer seien zu ihm ins Geschäft gekommen. Sie hätten von ihm 500 Dollar monatlich verlangt. Er habe gesagt, dass er sich das nicht leisten könne. Sie hätten ihm eine Frist gesetzt. Nach Ablauf der Frist hätten sie ihn aufgefordert das Geld zu zahlen, sonst würden sie ihn umbringen und ihm das Geschäft wegnehmen. Dann habe Al Shabaab das Geschäft in Brand gesetzt. Alles sei verbrannt gewesen. Im Geschäft habe sich auch Geld von anderen befunden. Auch die Besitzer des Geldes hätten ihn neben Al Shabaab verfolgt. Er sei dann nach Mogadischu geflohen. Sie hätten ihn bis dorthin verfolgt und er sei dort von ihnen angegriffen worden. Dann habe er das Land verlassen müssen. Er habe alle seine Fluchtgründe vorgerbacht und habe nichts hinzuzufügen. Bei einer Rückkehr fürchte er sich vor Al Shabaab und von den Besitzern des Geldes getötet zu werden.

Am 12.07.2022 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) niederschriftlich einvernommen und gab folgendes an:

„[...]

LA: Was ist Ihre Muttersprache?

VP: Somalisch

LA: Welche Sprachen können Sie ansonsten lesen und schreiben?

VP: Etwas Englisch auf Youtube gelernt. A1 Deutsch habe ich abgeschlossen.

LA: Fühlen Sie sich heute körperlich und geistig in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?

VP: Ja

LA: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie in ärztlicher Behandlung, nehmen Sie irgendwelche Medikamente?

VP: Ich bin gesund, ab und zu Schlafmedikamente.

LA: Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit oder Immunschwächekrankheiten?

VP: Nein

LA: Welcher Religion, Volksgruppe und Staatsangehörigkeit gehören Sie an?

VP: Ich bin Staatsangehöriger von Somalia, Moslem-Sunnit, Clan der Gaaljecel, Subclan XXXX uw.VP: Ich bin Staatsangehöriger von Somalia, Moslem-Sunnit, Clan der Gaaljecel, Subclan römisch 40 uw.

LA: Zu welchem der somalischen Clans werden die Gaaljecel gezählt?

VP: Hauptclan ist Saransor.

LA: Um ggf. mit Ihnen in Kontakt zu treten, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer und Mailadresse an.

VP: Tel: XXXX   Mail: VP: Tel: römisch 40   Mail:

LA: Nennen Sie Ihren Namen und Geburtsdatum

AW: XXXX , geb. XXXX AW: römisch 40 , geb. römisch 40

Anmerkung: Name ist mit Verfahrensidentität im IFA-System ident.

LA: Besaßen oder besitzen Sie einen Reisepass?

VP: Nein, ich habe keinen Reisepass. Ich hatte einen, zw. GR und Türkei habe ich ihn aber verloren. Ich habe ihn am 13.01.2020 mit Visum erhalten, im Mai 2020 verloren.

Mir wird zur Kenntnis gebracht, dass ich den Pass im Falle der Wieder-, bzw. Neuerlangung unverzüglich dem Bundesamt vorzulegen habe

VP: Haben Sie sonstige Dokumente, aus denen Ihre Identität hervorgeht?

VP: Nein, nichts.

LA: Haben Sie Familienangehörige oder sonstige Verwandte in Österreich und im EU-Raum? Wenn ja, wie oft haben Sie Kontakt zu diesen?

VP: Österreich: nein EU-Raum: nein

LA: Haben Sie den Dolmetscher bei der Erstbefragung verstanden?

VP: Ja habe ich verstanden.

LA: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?

VP: Ja.

LA: Haben Sie in der EB vollständige Angaben gemacht?

VP: Ja habe ich. Sie sagten, den Rest könnte ich bei der nächsten EV erzählen. Es kann sein, da es nicht rückübersetzt wurde, dass Fehler sind. Ich habe die Wahrheit gesagt.

LA: Wurden Ihre Angaben in der Erstbefragung korrekt protokolliert und Ihnen auch rückübersetzt?

VP: Ja, rückübersetzt wurde nicht.

LA: Wann haben Sie Ihr HKL Somalia verlassen?

VP: 14.02.2020

LA: Wie lange dauerte die Reise vom HKS nach Österreich?

VP: ca. 1 Jahr.

LA: In welchen Ländern hielten Sie sich länger als ein Monat auf?

VP: GR 26.06.2020 bis 10.07.2021, Türkei 5 Monate

Anmerkung: Route ident mit EB.

LA: Was haben Sie die 5 Monate in der Türkei und die Zeit in GR gemacht. Wie haben Sie gelebt, was haben Sie gearbeitet?

VP: Türkei: ich versuchte Asyl zu beantragen, ging nicht. Onkel von Vatersseite hat mir immer Geld geschickt. Dieser lebt in Somalia, in Mogadischu.

Griechenland: Somalische Leute haben mir ab und zu geholfen, der Onkel XXXX hat mir auch ab und zu Geld geschickt. Griechenland: Somalische Leute haben mir ab und zu geholfen, der Onkel römisch 40 hat mir auch ab und zu Geld geschickt.

LA: Woher hatten Sie das Geld für die Flucht/Reise?

VP: Mein Onkel hat mir das Geld gegeben.

LA: Haben Sie in Griechenland internationalen Schutz beantragt?

VP: Ja, ich habe auch Karte so wie in Österreich erhalten, habe auf der Straße geschlafen.

LA: Warum haben Sie das Ergebnis nicht abgewartet?

VP: Sie haben mir gesagt, dass sie nach 3 Jahren ein Interview machen. Ich war in dieser Zeit immer auf der Straße. Eines Tages kam ein Mann aus Syrien, der sagte, er würde mir weiterhelfen zu reisen nach Österreich.

Beweismittel

LA: Haben Sie Beweismittel oder Unterlagen, die Sie heute vorlegen können?

Nein.

•         XXXX Volkshochschulen, Kursteilnahmebestätigung DAZ A1 Grundversorgung XXXX •         römisch 40 Volkshochschulen, Kursteilnahmebestätigung DAZ A1 Grundversorgung römisch 40

•         XXXX Volkshochschulen, Termin für Deutschprüfung (Integrationsprüfung A1) am 07.06.2022•         römisch 40 Volkshochschulen, Termin für Deutschprüfung (Integrationsprüfung A1) am 07.06.2022

AW: Die Prüfung habe ich nicht bestanden.
(Kopien werden zum Akt genommen).

Wir sprechen nun über Ihre Lebensumstände und Ihr persönliches Umfeld vor Ihrer Ausreise (Geburt, Ausbildung, Arbeit, Familie, finanzielle Situation…)

LA: Wo wurden Sie geboren und wie viele Jahre besuchten Sie eine Schule?

VP: Ich wurde geboren im Dorf XXXX , das ist in der Nähe der Stadt Beledweyne in der Provinz Hiiraan. XXXX ist ca. 75 km entfernt von Beledweyne. Ich besuchte 6 Jahre die Schule.VP: Ich wurde geboren im Dorf römisch 40 , das ist in der Nähe der Stadt Beledweyne in der Provinz Hiiraan. römisch 40 ist ca. 75 km entfernt von Beledweyne. Ich besuchte 6 Jahre die Schule.

LA: An welchen Orten in Somalia haben Sie im Laufe Ihres Lebens gelebt, incl. Aufenthaltsdauer?

VP: Immer im Heimatdorf.

LA: Hatten Sie in Somalia Probleme wegen Ihrer Clanzugehörigkeit?

VP: Nein

LA: Wurden Sie aufgrund Ihrer Clanzugehörigkeit verfolgt?

VP: Nein

LA: Könnten Sie auf die Unterstützung durch Ihren Clan zurückgreifen?

VP: Ja, aber wenn Probleme, hilft keiner.

LA: Erzählen Sie mir von dem Clan, Größe, Verbreitung, dass sich ein Außenstehender ein Bild davon machen kann

VP: Es gab viele Tiere, Kamele, Kühe, Ziegen, Schafe. Auch in Landwirtschaft beschäftigt. Sie leben im Bundesland Hiiraan und Middle Shabelle. Ich habe vieles gehört, weiß aber nicht so genau, leben vor allem in Beledweyne, ich war selbst noch nicht dort.

VP: Haben Sie oder Ihre Familie in der Vergangenheit Unterstützung vom Clan erhalten?

VP: Nein

Berufsausbildung und Familie

LA: Welchen Beruf haben Sie erlernt und welche Tätigkeit verübten Sie die letzten 5 Jahre bis zu ihrer Flucht?

VP:Ich war Verkäufer von Lebensmitteln und hygienische Sachen. Das Geschäft gehörte mir selbst, ich musste Miete zahlen, ich war selbstständig. Es war im Dorf XXXX .VP:Ich war Verkäufer von Lebensmitteln und hygienische Sachen. Das Geschäft gehörte mir selbst, ich musste Miete zahlen, ich war selbstständig. Es war im Dorf römisch 40 .

LA: Wie groß war das Geschäft?

VP: 4x4 etwas größer als der EV-Raum 2 hier.

LA: Sind Sie verheiratet, leben Sie in einer Partnerschaft?

VP: ja, seit März 2018.

LA: Haben Sie Kinder?

VP: einen Sohn namens XXXX .VP: einen Sohn namens römisch 40 .

LA: Nennen Sie den Namen und das Alter von Frau und allfälligen Kindern

VP: XXXX , 25JVP: römisch 40 , 25J

LA: wo haben Sie geheiratet? Traditionell oder amtlich?

VP: in XXXX zu Hause. Traditionell im Dorf. VP: in römisch 40 zu Hause. Traditionell im Dorf.

LA: Wie viele Personen waren bei der Hochzeit?

VP: kann nicht genau sagen, ca. über 50.

LA: Gibt es Fotos von der Hochzeit?

VP: Ja

LA: Wo befindet sich Ihre Frau?

VP: In Beledweyne mit meiner Familie in einem Zimmer, dass die Familie gemietet hat.

LA: Seit wann lebt Ihre Familie (unabhängig von der Frau) in Beledweyne?

VP: Seit 2020.

LA: Wer sorgt für Ihre Frau und das Kind?

VP: Meine Eltern.

Familie

LA: Nennen Sie bitte den Namen, das Geburtsdatum Ihrer engeren Familienmitglieder (u.a. Eltern, Geschwister)?

Eltern: lt. EB

Geschwister: 5 Geschwister (1 Bruder, 25J und 4 Schwestern).

LA: Wo wohnten Sie und die Familienmitglieder und unter welchen Umständen (Eigentum, Miete…)?

VP: Die Familie lebte vor 2020 in XXXX in einem eigenen Haus. 2 Schwestern sind verheiratet und leben in Beledweyne. Die anderen 2 mit meinen Eltern zusammen. Der Bruder lebte vorher in XXXX und jetzt mit den eltern in Beledweyne. VP: Die Familie lebte vor 2020 in römisch 40 in einem eigenen Haus. 2 Schwestern sind verheiratet und leben in Beledweyne. Die anderen 2 mit meinen Eltern zusammen. Der Bruder lebte vorher in römisch 40 und jetzt mit den eltern in Beledweyne.

 

LA: Was arbeitet der Bruder?

VP: Als ich letztes Mal Kontakt hatte, hat er nicht gearbeitet und keine Arbeit gehabt.

LA: Wovon lebte und lebt die Familie?

VP: Wir hatten Schafen, Ziege und auf Feldern Mais gebaut. Ich habe im Lebensmittelgeschäft gearbeitet und ein bißchen geholfen. Im Moment ist es sehr schwierig, sie leben in Beledweyne und ich weiß nicht, wovon sie leben.

LA: Hat Ihre Familie Besitz?

VP: In XXXX ein Feld, wo wir Mais anbauten. VP: In römisch 40 ein Feld, wo wir Mais anbauten.

LA: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt zu Angehörigen in Somalia?

VP: Als ich in Serbien war, das war ca. im Juli 2021, denke ich.

LA: Verstehen Sie den Dolmetscher?

VP: Sehr gut

Frage an den Dolmetscher: Verstehen Sie den Asylwerber (VP)?

Dolmetscher: Auch sehr gut

-

Fluchtgründe

Beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen mit „Ja“ oder „Nein“. Sie haben nachher noch die Gelegenheit dazu ausführlich Stellung zu nehmen.

LA: Sind Sie in Ihrer Heimat oder in einem anderen Land vorbestraft bzw. haben Sie im Herkunftsland oder hier Strafrechtsdelikte begangen (zb. Einbruch, Diebstahl)?

VP: Nein

LA: Werden Sie in der Heimat von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht?

VP: Nein

LA: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals von den Behörden festgenommen oder verhaftet?

VP: Nein

LA: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt?

VP: Nein

LA: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer Religion verfolgt?

VP: Nein

LA: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer Clanzugehörigkeit verfolgt?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer Nationalität, Volksgruppe oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zb. sex. Orientierunge verfolgt?

VP: N

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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