Entscheidungsdatum
26.08.2024Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z5Spruch
1) W196 2250805-1/29E
2) W196 2254113-1/20E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. SAHLING als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1) XXXX , geb. XXXX , 2) XXXX , geb. XXXX , alle Staatsangehörigkeit Russische Föderation, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl 1) vom 13.12.2021, Zl. 770590406-211754054 und 2) 09.03.2022, Zl.1095086509-211907748 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. SAHLING als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1) römisch 40 , geb. römisch 40 , 2) römisch 40 , geb. römisch 40 , alle Staatsangehörigkeit Russische Föderation, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl 1) vom 13.12.2021, Zl. 770590406-211754054 und 2) 09.03.2022, Zl.1095086509-211907748 zu Recht:
A)
Den Beschwerden wird gemäß § 8 (1) Asylgesetz 2005, BGBL I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, stattgegeben und die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufgehoben.Den Beschwerden wird gemäß Paragraph 8, (1) Asylgesetz 2005, BGBL römisch eins Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, stattgegeben und die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufgehoben.
B)
Die Revision ist jeweils gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist jeweils gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
Verfahrensgang:
Die Erstbeschwerdeführerin und die Zweitbeschwerdeführerin sind Staatsangehörige der Russischen Föderation, sie gehören der tschetschenischen Volksgruppe an und sie bekennen sich zum moslemischen Glauben.
1. Die Erstbeschwerdeführerin reiste gemeinsam mit ihrem früheren Ehemann XXXX und ihren beiden älteren Söhnen XXXX nach Österreich ein und stellte am 28.06.2007 einen Antrag auf internationalen Schutz. Ihr jüngster Sohn XXXX wurde am XXXX in Österreich geboren. 1. Die Erstbeschwerdeführerin reiste gemeinsam mit ihrem früheren Ehemann römisch 40 und ihren beiden älteren Söhnen römisch 40 nach Österreich ein und stellte am 28.06.2007 einen Antrag auf internationalen Schutz. Ihr jüngster Sohn römisch 40 wurde am römisch 40 in Österreich