Index
L20 Dienstrecht (D)Norm
B-VG Art18Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Dienstbeurteilung eines Richters des Verwaltungsgerichts WienRechtssatz
Der VfGH kann nicht erkennen, dass der Beschwerdeführer durch die gesamthafte Würdigung aller Aspekte seiner Tätigkeit durch das angefochtene Erkenntnis in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt wird.
§10 VGW-DRG ist ausreichend bestimmt iSd Art18 B?VG. Der Inhalt der – offenkundig §54 Richter- und StaatsanwaltschaftsdienstG nachgebildeten – einzelnen Bewertungskriterien gemäß §10 VGW-DRG für die Dienstbeurteilung kann ohne weiteres ermittelt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Dienstrecht, Landesverwaltungsgericht, Richter, Determinierungsgebot, Auslegung, Entscheidungsbegründung, VfGH / AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E317.2024Zuletzt aktualisiert am
07.10.2024