Norm
VBG §84 Abs4Rechtssatz
Dienstzeiten in Dienstverhältnissen zu einer Gebietskörperschaft - innerhalb des Gebiets der Europäischen Union ohne Beschränkung dahin, ob es sich dabei um eine "inländische" Gebietskörperschaft handelt - sind der Dauer des Dienstverhältnisses gemäß § 84 Abs 4 VBG 1948 zuzurechnen.Dienstzeiten in Dienstverhältnissen zu einer Gebietskörperschaft - innerhalb des Gebiets der Europäischen Union ohne Beschränkung dahin, ob es sich dabei um eine "inländische" Gebietskörperschaft handelt - sind der Dauer des Dienstverhältnisses gemäß Paragraph 84, Absatz 4, VBG 1948 zuzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134908Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
08.10.2024