TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/29 W124 2267668-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 29.08.2024
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Entscheidungsdatum

29.08.2024

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §52
FPG §55
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch


         

W124 2267668-1/13E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , alias XXXX , XXXX geb., StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX , zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , alias römisch 40 , römisch 40 geb., StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch 40 , zu Recht:

A)

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.

Am selben Tag erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er angab, er sei somalischer Staatsangehöriger, der Volksgruppe der Somali zugehörig und bekenne sich zum Islam. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er habe in Somalia keine Wohnsitzadresse gehabt. Sein Vater sei verstorben, seine Mutter, vier Brüder und zwei Schwestern würden in Somalia leben. Den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat habe er in diesem Jahr gefasst. Er habe Somalia im Juli XXXX mit dem Auto und Flugzeug verlassen und sei über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Österreich eingereist.Am selben Tag erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er angab, er sei somalischer Staatsangehöriger, der Volksgruppe der Somali zugehörig und bekenne sich zum Islam. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er habe in Somalia keine Wohnsitzadresse gehabt. Sein Vater sei verstorben, seine Mutter, vier Brüder und zwei Schwestern würden in Somalia leben. Den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat habe er in diesem Jahr gefasst. Er habe Somalia im Juli römisch 40 mit dem Auto und Flugzeug verlassen und sei über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Österreich eingereist.

Zu seinen Fluchtgründen befragt gab er an, seine Familie habe in Somalia ein Restaurant, wo er ausgeholfen habe. Eine Terrororganisation sei dann gekommen und habe gewollt, dass er für sie arbeite. Sein Vater habe das nicht gewollt und sie hätten zu ihm gesagt, dass wenn er nicht mache was sie sagen würden, sie ihn und den BF töten würden. Seinen Vater hätten sie dann auch getötet. Da sein Onkel Angst um ihn gehabt hätte, habe er die Reise für ihn organisiert. Im Falle einer Rückkehr befürchte von ihnen umgebracht zu werden (vgl. AS 1ff).Zu seinen Fluchtgründen befragt gab er an, seine Familie habe in Somalia ein Restaurant, wo er ausgeholfen habe. Eine Terrororganisation sei dann gekommen und habe gewollt, dass er für sie arbeite. Sein Vater habe das nicht gewollt und sie hätten zu ihm gesagt, dass wenn er nicht mache was sie sagen würden, sie ihn und den BF töten würden. Seinen Vater hätten sie dann auch getötet. Da sein Onkel Angst um ihn gehabt hätte, habe er die Reise für ihn organisiert. Im Falle einer Rückkehr befürchte von ihnen umgebracht zu werden vergleiche AS 1ff).

2. Am XXXX fand eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) statt, welche folgenden Verlauf nahm (vgl. AS 41ff):2. Am römisch 40 fand eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) statt, welche folgenden Verlauf nahm vergleiche AS 41ff):

„(…)

Die anwesenden Personen werden vorgestellt und deren Funktion/Aufgabe im Verfahren dargestellt. Die Verfahrenspartei wird darauf hingewiesen, dass sie im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen kann. Sollten Pausen benötigt werden, könnte die EV jederzeit unterbrochen werden. Wasser wird angeboten.

LA: Haben Sie gegen eine der anwesenden Personen aufgrund einer möglichen Befangenheit oder aus sonstigen Gründen irgendwelche Einwände?

VP: Nein.

Der anwesende Dolmetscher«Dolmetsch» ist (vom Einvernahmeleiter) als Dolmetscher für die Sprache Somalisch bestellt und beeidet worden. Sind Sie dieser Sprache mächtig und damit einverstanden in dieser Sprache einvernommen zu werden?

VP: Ja.

LA: Ist Somalisch Ihre Muttersprache? – Wenn ja, können Sie in dieser lesen und schreiben?

VP: Ja. Ich kann lesen und schreiben.

LA: Welche weiteren Sprachen können Sie ansonsten lesen und schreiben?

VP: Keine.

LA: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch (geistig und körperlich) in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?

VP: Ja.

LA: Sind Sie gesund? Sind Sie in ärztlicher Behandlung oder Therapien, nehmen Sie Medikamente?

VP: Ich bin gesund. Ich bin in keiner ärztlichen Behandlung, ich nehme keine Medikamente.

LA: Haben Sie ansteckende Krankheiten?

VP: Nein.

LA: Werden Sie in Ihrem Verfahren von einem Rechtsanwalt vertreten? – Wenn ja, von wem und in welchem Umfang?

VP: Nein.

………………… (Belehrung)

LA: Haben Sie die Belehrung verstanden?

A: Ja

LA: Nun haben Sie bereits einige Worte mit dem Dolmetscher gesprochen, er hat Ihnen soeben die Belehrung übersetzt. Verstehen Sie heute die Dolmetscherin gut?

VP: Ja.

LA: Frage an den Dolmetscher: Verstehen Sie den anwesenden AW gut?

VP: Ja.

(…)

LA: Haben Sie bei dieser Erstbefragung wahrheitsgemäße Angaben gemacht und wurden diese korrekt protokolliert und Ihnen auch rückübersetzt?

VP: Ich habe die Wahrheit gesagt, was ich gefragt wurde. Ich wurde nicht viel gefragt. Mein Name wurde falsch geschrieben. Ich weiß nicht, ob es weitere Fehler gibt. Es wurde nicht rückübersetzt.

LA: Haben Sie damals den Dolmetscher gut verstanden?

VP: Ja.

LA: Haben Sie vollständige Angaben gemacht?

VP: Ja.

LA: Besitzen Sie einen Reisepass oder Personalausweis? Haben Sie jemals einen Reisepass oder Personalausweis besessen? – Wo befindet sich dieser?

VP: Ich hatte einen somalischen Reisepass, diesen und andere Sachen, die ich mitgenommen habe, habe ich an der ungarischen Grenze verloren.

LA: Wo und wann haben Sie sich Ihren Reisepass ausstellen lassen? – Warum?

XXXX römisch 40

LA: Besitzen Sie eine Kopie oder ein Foto auf Ihrem Mobiltelefon Ihres Reisepasses?

VP: Nein.

LA: Besitzen Sie weitere Dokumente, aus denen Ihre Identität hervorgeht? Oder können Sie solche besorgen oder sich schicken lassen?

VP: Nein.

LA: Haben Sie weitere Beweismittel (Dokumente, Urkunden, Zeugnisse, …) vorzulegen, bzw. geltend zu machen? Ihre Flucht betreffend (Aufenthaltsberechtigungskarten, Ausreisebestätigungen, Fotos, Fotos am Handy, Sms, Emails, etc.)? Österreichische Dokumente (Kursbesuchsbestätigungen, Unterstützungserklärungen, Deutschkurs, etc.)?

Im Akt folgende Dokumente im Original/ Kopie:

?        Die XXXX ?        Die römisch 40

LA: Wie lautet Ihr Name und Ihr Geburtsdatum? – Wo wurden Sie geboren?

VP: Ich heiße XXXX . Ich bin am XXXX im kleinen Dorf XXXX geboren. XXXX gehört zur Stadt XXXX im Bundesstaat XXXX .VP: Ich heiße römisch 40 . Ich bin am römisch 40 im kleinen Dorf römisch 40 geboren. römisch 40 gehört zur Stadt römisch 40 im Bundesstaat römisch 40 .

LA: In der Erstbefragung wurde der Name XXXX und das Geburtsdatum XXXX protokolliert. Können Sie sich erklären, wie es zu diesem Namen oder gekommen ist?LA: In der Erstbefragung wurde der Name römisch 40 und das Geburtsdatum römisch 40 protokolliert. Können Sie sich erklären, wie es zu diesem Namen oder gekommen ist?

VP: XXXX ist der Name meines Urgroßvaters. Ich weiß nicht, warum der XXXX protokolliert wurde, aber ich wurde am XXXX geboren.VP: römisch 40 ist der Name meines Urgroßvaters. Ich weiß nicht, warum der römisch 40 protokolliert wurde, aber ich wurde am römisch 40 geboren.

Muster VAO: Der Name wird aufgrund glaubhafter persönlicher Angaben im Rahmen der Einvernahme, sowie aufgrund bereits in der EB erfolgten Anmerkungen von XXXX , geb. am XXXX , geb. am XXXX geändert.Muster VAO: Der Name wird aufgrund glaubhafter persönlicher Angaben im Rahmen der Einvernahme, sowie aufgrund bereits in der EB erfolgten Anmerkungen von römisch 40 , geb. am römisch 40 , geb. am römisch 40 geändert.

LA: Welcher Religion, Volksgruppe und Staatsangehörigkeit gehören Sie an?

VP: Ich bin Moslem (Islam), XXXX und Somalia. VP: Ich bin Moslem (Islam), römisch 40 und Somalia.

LA: Welchem Clan gehören Sie an?

VP: XXXX VP: römisch 40

LA: Handelt es sich um einen Mehrheits- oder Minderheitsclan?

VP: Mehrheitsclan bei den Gabooye. Ist ein Subclan der Gabooye.

LA: Hatten Sie in Somalia Probleme wegen Ihrer Clanzugehörigkeit?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie aufgrund Ihrer Clanzugehörigkeit verfolgt?

VP: Nein.

LA: Könnten Sie auf die Unterstützung durch Ihren Clan zurückgreifen?

VP: Nein.

LA: Wo ist Ihr Clan genau angesiedelt?

VP: Im Bundesland XXXX (Mehrheit), jedoch auch in ganz Somalia verteilt.VP: Im Bundesland römisch 40 (Mehrheit), jedoch auch in ganz Somalia verteilt.

Nachgefragt? In Mogadischu leben auch Clanangehörige.

LA: Leben Familienmitglieder von Ihnen in Mogadischu?

VP: Nein.

Nachgefragt? Auch keine Onkel/ Tanten, Cousin/ Cousinen.

LA: Welche Ausbildung (Schule/ Beruf) haben Sie? – was haben Sie in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Ausreise gearbeitet?

VP: Ich habe XXXX Jahre eine Schule besucht. Ich weiß nicht von wann bis wann. Danach habe ich meiner Mutter geholfen und war zuhause.VP: Ich habe römisch 40 Jahre eine Schule besucht. Ich weiß nicht von wann bis wann. Danach habe ich meiner Mutter geholfen und war zuhause.

Nachgefragt? Meine Mutter hatte ein Restaurant (Tee, Bohnen und Reis). Ich habe das Essen verteilt. Ich weiß nicht von wann bis wann ich dort gearbeitet habe.

LA: Wie viel Zeit ist zwischen Ihrem letzten Arbeitstag und Ihrer Ausreise gewesen?

VP: Mein letzter Arbeitstag war am XXXX .VP: Mein letzter Arbeitstag war am römisch 40 .

LA: War Ihr Lebensunterhalt in Somalia gesichert?

VP: Ja, es war gesichert. Wir haben immer gearbeitet und hatten alles dort.

LA: Wo lebten Sie bis zu Ihrer Ausreise aus Somalia? – genaue Adresse?

VP: Bis zu meiner Ausreise habe ich im Dorf XXXX gelebt.VP: Bis zu meiner Ausreise habe ich im Dorf römisch 40 gelebt.

LA: Welche Städte befinden sich in der Nähe von XXXX ?LA: Welche Städte befinden sich in der Nähe von römisch 40 ?

VP: XXXX . Ansonsten kenne ich keine weiteren Städte.VP: römisch 40 . Ansonsten kenne ich keine weiteren Städte.

LA: Befindet sich XXXX an einem Fluss oder gibt es etwas anderes in der Umgebung?LA: Befindet sich römisch 40 an einem Fluss oder gibt es etwas anderes in der Umgebung?

VP: XXXX Fluss XXXX fließt dort. Es gibt noch XXXX VP: römisch 40 Fluss römisch 40 fließt dort. Es gibt noch römisch 40

LA: Wo befindet sich XXXX / Region XXXX ? – N/ O/ S/ WLA: Wo befindet sich römisch 40 / Region römisch 40 ? – N/ O/ S/ W

VP: XXXX befindet sich im Norden von XXXX . Mehr weiß ich nicht.VP: römisch 40 befindet sich im Norden von römisch 40 . Mehr weiß ich nicht.

LA: Haben Sie in einem Haus oder einer Wohnung gewohnt? – Mit wem?

VP: In einem Bungalow (2 Zimmer), Eigentum. Mit meinen Eltern und meinen Geschwistern.

LA: Hat Ihre Familie Besitz in Somalia? - Häuser/ Wohnungen/ Geschäfte/ Grundstücke?

VP: Außer dem Bungalow und das Restaurant haben wir keine weiteren Besitztümer.

LA: Besitzt Ihre Mutter aktuell noch immer das Restaurant?

VP: Aktuell ist meine Mutter nicht im Restaurant beschäftigt. Bis zu meiner Ausreise hatte sie noch das Restaurant. Nach den Problemen hat sie nicht mehr dort gearbeitet.

LA: Sind Sie verheiratet? - Haben Sie Kinder?

VP: Nein.

LA: Haben Sie Familie (Eltern/Geschwister)? – Wie alt sind sie und wo leben diese (genaue Adresse)?

??XXXX

Wohnhaft in Somalia im Dorf XXXX .Wohnhaft in Somalia im Dorf römisch 40 .

LA: Was machen Ihre Mutter und Geschwister beruflich?

VP: Ich weiß nicht, was meine Mutter und Geschwister aktuell machen.

Nachgefragt? Bis zu meiner Ausreise gingen meine Geschwister zur Schule.

LA: Nach dem Tod Ihres Vaters, wer sorgt für Ihre Familie?

VP: Die Geschwister meiner Mutter sorgen für meine Mutter und meine Geschwister.

LA: Haben Sie Kontakt zu der Familie im Heimatland und wie halten Sie diesen?

VP: Ja, ich habe Kontakt. Meine Kontaktperson ist mein Onkel (m) (via Facebook). Er lebt in XXXX .VP: Ja, ich habe Kontakt. Meine Kontaktperson ist mein Onkel (m) (via Facebook). Er lebt in römisch 40 .

LA: Wann war Ihr letzter Kontakt zu Ihrer Familie? Mit wem hatten Sie Kontakt?

VP: Vor XXXX Tagen war mein letzter Kontakt.VP: Vor römisch 40 Tagen war mein letzter Kontakt.

LA: Über was haben Sie gesprochen?

VP: Er hat mir erzählt, dass es meiner Mutter gut geht. Er hat mich gefragt, ob ich bereits einen Aufenthalt erhalten habe.

LA: Wer von Ihrer Familie lebt noch in Somalia? – Onkel, Tanten, Cousins/ Cousinen?

VP: Ein Onkel (m), XXXX , lebt in XXXX , er hat meine Ausreise finanziert und organisiert. Ein Verwandert meiner Mutter, der mein Onkel ist, XXXX , lebt in Mogadischu.VP: Ein Onkel (m), römisch 40 , lebt in römisch 40 , er hat meine Ausreise finanziert und organisiert. Ein Verwandert meiner Mutter, der mein Onkel ist, römisch 40 , lebt in Mogadischu.

LA: Hatten Sie zu Ihrem „Onkel“, der in Mogadischu lebt, Kontakt?

VP: Bevor ich Somalia verlassen habe, habe ich bei meinem Onkel in Mogadischu gelebt.

Nachgefragt? Aktuell habe ich keinen Kontakt zu meinem Onkel in Mogadischu.

LA: Haben Sie persönliche Beziehungen in Österreich (Verwandte, Bekannte, Freunde)?

VP: Nein

LA: Haben Sie Familienangehörige im EU-Raum: (einschließlich Norwegen, Island und Schweiz)?

VP: Nein

LA: Welche Länder haben Sie auf Ihrer Fluchtroute durchquert?

SOM (Flugzeug aus Mogadischu) –TURK (20 Tage Istanbul) – GR – Mazedonien – Serbien – Ungarn – AUT

LA: Wann haben Sie den Entschluss gefasst Somalia zu verlassen?

VP: Im XXXX .VP: Im römisch 40 .

LA: Wann sind Sie aus Ihrer Heimat ausgereist?

VP: Am XXXX .VP: Am römisch 40 .

LA: Wo und wie haben Sie Ihre Fluchtroute gestartet und wie sind Sie nach Mogadischu gekommen?

VP: Von XXXX nach XXXX . In XXXX habe ich 1 Nacht übernachtet. Dann weiter nach Mogadischu. In Mogadischu war ich 18 oder 19 Tage.VP: Von römisch 40 nach römisch 40 . In römisch 40 habe ich 1 Nacht übernachtet. Dann weiter nach Mogadischu. In Mogadischu war ich 18 oder 19 Tage.

LA: Zu welcher Tageszeit haben Sie Ihr Heimatdorf verlassen?

VP: Gegen 15:00 Uhr am Nachmittag.

LA: Wie sind Sie bis XXXX gekommen? – Kilometer?/ Stunden?LA: Wie sind Sie bis römisch 40 gekommen? – Kilometer?/ Stunden?

VP: Ich war mit einem Auto unterwegs. Es war hinten offen. Es ist ein öffentliches Verkehrsmittel. Ich war 2 Stunden unterwegs, ich weiß nicht wieviele Kilometer es sind.

Anmerkung: AW zeichnet das Auto auf.

LA: Was haben Sie zum Zeitpunkt Ihrer Flucht aus Ihrem Heimatdorf mitgenommen?

VP: Ich kann mich nicht erinnern.

Nachgefragt? Ich hatte meine Kleidung an. Ich hatte sonst nichts mit.

LA: Mussten Sie den Fahrer bezahlen?

VP: Mein Vater hat mir dem Fahrer gesprochen und ich bin einfach mitgefahren. Ich habe dem Fahrer nichts bezahlt.

LA: Wo haben Sie in XXXX (1 Nacht) gelebt? – Wann sind Sie in XXXX angekommen?LA: Wo haben Sie in römisch 40 (1 Nacht) gelebt? – Wann sind Sie in römisch 40 angekommen?

VP: In der Wohnung meines Onkels. Ich war gegen 18 Uhr in XXXX (am gleichen Tag) angekommen.VP: In der Wohnung meines Onkels. Ich war gegen 18 Uhr in römisch 40 (am gleichen Tag) angekommen.

LA: Wie sind Sie von XXXX nach Mogadischu gekommen?LA: Wie sind Sie von römisch 40 nach Mogadischu gekommen?

VP: Ich bin in einem kleinen Bus von XXXX nach Mogadischu gefahren. Ich war 10 – 11 Stunden unterwegs.VP: Ich bin in einem kleinen Bus von römisch 40 nach Mogadischu gefahren. Ich war 10 – 11 Stunden unterwegs.

LA: Wie haben Sie den Bus bezahlt?

VP: Mein Onkel hat mit dem Fahrer gesprochen. Ich habe nicht bezahlt.

LA: Was haben Sie aus XXXX mitgenommen?LA: Was haben Sie aus römisch 40 mitgenommen?

VP: Außer meine Kleidung hatte ich nichts mit.

LA: Warum waren Sie 18 oder 19 Tage in Mogadischu?

VP: Ich habe bis zu meiner Ausreise gewartet. Bis alles erledigt und organisiert wurde.

Nachgefragt? Ich hatte gar nichts, um ausreisen zu können. Ich musste mich vertecken und bin dort geblieben.

LA: Sind die legal oder illegal ausgereist? – Schlepperunterstützt?

VP: Legal. Mit einem Schlepper.

LA: Haben Sie in einem anderen Land bereits um Asyl angesucht?

VP: In der Türkei und in Griechenland.

LA: Was ist aufgrund Ihres Asylantrages in diesen Ländern passiert?

VP: In der Türkei, als ich um Asyl angesucht habe, habe ich einen Termin für XXXX gegeben, weshalb ich ausgereist bin. In Griechenland hätte ich auch erst im XXXX einen Termin gehabt, daher bin ich ausgereist.VP: In der Türkei, als ich um Asyl angesucht habe, habe ich einen Termin für römisch 40 gegeben, weshalb ich ausgereist bin. In Griechenland hätte ich auch erst im römisch 40 einen Termin gehabt, daher bin ich ausgereist.

LA: Warum wollten Sie auf diese Termine nicht warten?

VP: Damals hatte ich keine Unterkunft, wo ich auf den Termin warten hätte können.

LA: Wo haben Sie in Istanbul gelebt?

VP: In einer Wohnung eines Schleppers mit anderen somalischen Personen.

LA: Hätten Sie in dieser Wohnung auf Ihren Termin warten können?

VP: Ich konnte mir die Wohnung finanziell nicht leisten.

LA: Wie viel kostete Ihre Ausreise?

VP: USD 3000. Mein Onkel (m), welcher in XXXX lebt, hat meine Ausreise finanziert.VP: USD 3000. Mein Onkel (m), welcher in römisch 40 lebt, hat meine Ausreise finanziert.

LA: Müssen Sie dieses Geld zurückzahlen?

VP: Nein.

Pause: Beginn 10:25 Uhr – Ende 10:50 Uhr

Dem AW wird Wasser angeboten.

LA: Aus welchem Grund suchten Sie in Österreich um Asyl an? Schildern Sie möglichst ausführlich, lebensnah (d.h. mit sämtlichen Details und Information, sodass die Behörde Ihr Vorbringen nachvollziehen kann) und konkret Ihre Flucht- und Asylgründe! Nehmen Sie sich im Rahmen einer freien Erzählung ruhig Zeit!

VP: Wir sind eine Familie (insgesamt 6 Personen) und leben im kleinen Dorf, XXXX . Wir hatten ein Restaurant, welches meiner Mutter gehörte (Essen und Tee gekocht). Mein Vater hatte vor dem Restaurant einen Tisch; er hat dort Sachen verkauft. Wir haben immer gearbeitet. Es gibt dort verschiedene Probleme. Eines Tages kam al Shabaab zu uns. Al Shabaab haben meinen Vater festgenommen und ihn zum Chef gebracht, dort wurde ihm erzählt, dass wir brauchen alle Jugendlichen von XXXX und auch deinen Sohn, XXXX . Mein Vater hat ihm gesagt, dass ist mein ältester Sohn, er ist unsere Hilfe, meine anderen Kinder sind jünger. Mein Vater wollte nicht, dass ich mit al Shabaab arbeite. Al Shabaab hat zu meinem Vater gesagt, wir haben dich nicht eingeladen, damit Du entscheiden kannst, sondern um dich zu informieren, dass dein Sohn für uns mit Mitte Monat arbeiten wird. Al Shabaab haben meinen Vater anschließend nachhause geschickt. Mein Vater ist nachhause gekommen und hat uns davon erzählt, wir waren alle schockiert. Wir haben uns in der gesamten Familie (Eltern, Onkel in XXXX und Mogadischu) insgesamt 3 oder 4 Tage besprochen. Meine Mutter hat auch mit meinem Onkel ( XXXX ) telefoniert. Mein Onkel meinte, dass ich aus Somalia gehen sollte, weil es sehr schwierig ist, wenn man einmal für al Shabaab arbeitet, von ihnen weg zu kommen. Mein Onkel hat gesagt, wir sollten nicht bis Mitte Monat warten, weil al Shabaab könnte jederzeit kommen. Nach 2 Tagen meinte mein Vater, dass ich nach XXXX zu meinem Onkel gehen sollte und sollte ich auf al Shabaab treffen, soll ich ihnen sagen, dass ich in den anderen Bezirk gehe, aber wieder zurückkommen werde. Mein Vater hat mich zu dem Auto begleitet, welches mich von XXXX bis XXXX gebracht hat. Dort hat mein Onkel auf mich gewartet und mich zu ihm nachhause gebracht. Mein Onkel hat einen Bus von XXXX nach Mogadischu organisiert, dort wohnt der Verwandte („Onkel“) meiner Mutter. Mein Onkel hat mich in Mogadischu abgeholt und mich in seine Wohnung gebracht. Ich habe dann mit meiner Mutter telefoniert und ihr gesagt, dass ich gut in Mogadischu angekommen bin. Nach 3 Tagen sind die al Shabaab zu unserem Haus in XXXX gekommen. Sie haben nach mir gefragt, mein Vater antwortete, dass er es nicht wissen würde. Daraufhin meinte al Shabaab, dass er der Vater sei und es wissen muss. Sie haben verlangt, dass ich mich bei ihnen melden müsste, wenn ich nach XXXX zurückkomme. Mein Vater hat dies verneint. Dann wurde mein Vater festgenommen. Meine Mutter hat mich angerufen und hat mir erzählt, dass al Shabaab nach mir suchen würde und meinen Vater mitgenommen haben. Nach 4 Tagen wurde meine Mutter von al Shabaab angerufen und meinten zu ihr, Du und dein Mann sind gleich, wenn ich nicht zu al Shabaab gehen würde, würde auch meine Mutter es so ergehen, wie meinem Vater. Meine Mutter hat gefragt, was al Shabaab damit meinen würde und was meinen Vater passiert ist. Al Shabaab antwortete, dass sie nicht fragen soll, sondern ich zu ihnen kommen soll, ansonsten würde etwas Schlimmes passieren. Meine Mutter hat daraufhin meinen Onkel in XXXX angerufen. Daraufhin hat mein Onkel aus XXXX mich angerufen und mir gesagt, bis es eine Lösung gibt, darf ich die Wohnung in Mogadischu nicht verlassen. In der Nacht habe ich geschlafen und am nächsten Tag hat mein Onkel aus Mogadischu erklärt, dass ich mit ihm Passbilder machen müsse. Dann sind wir wieder zurück in die Wohnung. Wir haben gedacht, dass al Shabaab meinen Vater getötet haben, weil sie auch uns bedroht haben. Meine Mutter hat meinen Vater gesucht, jedoch nicht gefunden. Wir haben gedacht, dass al Shabaab etwas schlimmes meinem Vater angetan haben. Nach 9 Tagen kam ein Schlepper mit dem Reisepass in die Wohnung meines Onkels. Er hat mich zum Flughafen mitgenommen und wir sind in die Türkei (Istanbul) geflogen.VP: Wir sind eine Familie (insgesamt 6 Personen) und leben im kleinen Dorf, römisch 40 . Wir hatten ein Restaurant, welches meiner Mutter gehörte (Essen und Tee gekocht). Mein Vater hatte vor dem Restaurant einen Tisch; er hat dort Sachen verkauft. Wir haben immer gearbeitet. Es gibt dort verschiedene Probleme. Eines Tages kam al Shabaab zu uns. Al Shabaab haben meinen Vater festgenommen und ihn zum Chef gebracht, dort wurde ihm erzählt, dass wir brauchen alle Jugendlichen von römisch 40 und auch deinen Sohn, römisch 40 . Mein Vater hat ihm gesagt, dass ist mein ältester Sohn, er ist unsere Hilfe, meine anderen Kinder sind jünger. Mein Vater wollte nicht, dass ich mit al Shabaab arbeite. Al Shabaab hat zu meinem Vater gesagt, wir haben dich nicht eingeladen, damit Du entscheiden kannst, sondern um dich zu informieren, dass dein Sohn für uns mit Mitte Monat arbeiten wird. Al Shabaab haben meinen Vater anschließend nachhause geschickt. Mein Vater ist nachhause gekommen und hat uns davon erzählt, wir waren alle schockiert. Wir haben uns in der gesamten Familie (Eltern, Onkel in römisch 40 und Mogadischu) insgesamt 3 oder 4 Tage besprochen. Meine Mutter hat auch mit meinem Onkel ( römisch 40 ) telefoniert. Mein Onkel meinte, dass ich aus Somalia gehen sollte, weil es sehr schwierig ist, wenn man einmal für al Shabaab arbeitet, von ihnen weg zu kommen. Mein Onkel hat gesagt, wir sollten nicht bis Mitte Monat warten, weil al Shabaab könnte jederzeit kommen. Nach 2 Tagen meinte mein Vater, dass ich nach römisch 40 zu meinem Onkel gehen sollte und sollte ich auf al Shabaab treffen, soll ich ihnen sagen, dass ich in den anderen Bezirk gehe, aber wieder zurückkommen werde. Mein Vater hat mich zu dem Auto begleitet, welches mich von römisch 40 bis römisch 40 gebracht hat. Dort hat mein Onkel auf mich gewartet und mich zu ihm nachhause gebracht. Mein Onkel hat einen Bus von römisch 40 nach Mogadischu organisiert, dort wohnt der Verwandte („Onkel“) meiner Mutter. Mein Onkel hat mich in Mogadischu abgeholt und mich in seine Wohnung gebracht. Ich habe dann mit meiner Mutter telefoniert und ihr gesagt, dass ich gut in Mogadischu angekommen bin. Nach 3 Tagen sind die al Shabaab zu unserem Haus in römisch 40 gekommen. Sie haben nach mir gefragt, mein Vater antwortete, dass er es nicht wissen würde. Daraufhin meinte al Shabaab, dass er der Vater sei und es wissen muss. Sie haben verlangt, dass ich mich bei ihnen melden müsste, wenn ich nach römisch 40 zurückkomme. Mein Vater hat dies verneint. Dann wurde mein Vater festgenommen. Meine Mutter hat mich angerufen und hat mir erzählt, dass al Shabaab nach mir suchen würde und meinen Vater mitgenommen haben. Nach 4 Tagen wurde meine Mutter von al Shabaab angerufen und meinten zu ihr, Du und dein Mann sind gleich, wenn ich nicht zu al Shabaab gehen würde, würde auch meine Mutter es so ergehen, wie meinem Vater. Meine Mutter hat gefragt, was al Shabaab damit meinen würde und was meinen Vater passiert ist. Al Shabaab antwortete, dass sie nicht fragen soll, sondern ich zu ihnen kommen soll, ansonsten würde etwas Schlimmes passieren. Meine Mutter hat daraufhin meinen Onkel in römisch 40 angerufen. Daraufhin hat mein Onkel aus römisch 40 mich angerufen und mir gesagt, bis es eine Lösung gibt, darf ich die Wohnung in Mogadischu nicht verlassen. In der Nacht habe ich geschlafen und am nächsten Tag hat mein Onkel aus Mogadischu erklärt, dass ich mit ihm Passbilder machen müsse. Dann sind wir wieder zurück in die Wohnung. Wir haben gedacht, dass al Shabaab meinen Vater getötet haben, weil sie auch uns bedroht haben. Meine Mutter hat meinen Vater gesucht, jedoch nicht gefunden. Wir haben gedacht, dass al Shabaab etwas schlimmes meinem Vater angetan haben. Nach 9 Tagen kam ein Schlepper mit dem Reisepass in die Wohnung meines Onkels. Er hat mich zum Flughafen mitgenommen und wir sind in die Türkei (Istanbul) geflogen.

LA: War das Ihr Fluchtgrund? Haben Sie alle Fluchtgründe genannt?

VP: Ja.

LA: Haben Sie weitere Fluchtgründe?

VP: Al Shabaab möchte mich töten.

LA: Wann und wohin kam al Shabaab zu Ihrer Familie?

VP: Circa am XXXX . Sie kamen zum Restaurant meiner Mutter.VP: Circa am römisch 40 . Sie kamen zum Restaurant meiner Mutter.

LA: Waren Sie zu diesem Zeitpunkt vor Ort?

VP: Ja, ich war anwesend.

LA: Haben al Shabaab Sie gesehen oder haben Sie mit ihnen gesprochen?

VP: Nein, sie haben mich nicht gesehen.

LA: Haben Sie das Gespräch zwischen Ihrem Vater und al Shabaab sehen oder hören können?

VP: Nein.

LA: Wohin wurde Ihr Vater von al Shabaab gebracht?

VP: Das Treffen zwischen dem al Shabaab Chef und meinem Vater war in XXXX . Ich weiß aber nicht genau wo es ist.VP: Das Treffen zwischen dem al Shabaab Chef und meinem Vater war in römisch 40 . Ich weiß aber nicht genau wo es ist.

LA: Wieviel Zeit ist zwischen dem Gespräch, welches Ihr Vater mit al Shabaab geführt hat und dem Telefonat, welches Ihre Mutter mit Ihrem Onkel in XXXX geführt hat, vergangen?LA: Wieviel Zeit ist zwischen dem Gespräch, welches Ihr Vater mit al Shabaab geführt hat und dem Telefonat, welches Ihre Mutter mit Ihrem Onkel in römisch 40 geführt hat, vergangen?

VP: Am gleichen Abend, als mein Vater uns davon erzählt hat.

LA: Sind Sie von al Shabaab in XXXX angespr

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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