TE Bvwg Beschluss 2024/9/13 I423 2296902-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 13.09.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten