TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/2 W138 2293894-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 02.08.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten