Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.06.2023Index
90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §7 Abs3 Z3Rechtssatz
besonders gefährliche Verhältnisse iSd § 7 Abs 3 Z 3 FSGbesonders gefährliche Verhältnisse iSd Paragraph 7, Absatz 3, Ziffer 3, FSG
Fußgänger (darunter ein zweijähriges Kind) waren bereits ein bis eineinhalb Meter auf dem Schutzweg, als der Lenker um die Kurve vor dem Schutzweg und plötzlich (unerwartet) auf der Fahrbahn auf den Schutzweg zufuhr ohne zu bremsen.
Schlagworte
Führerscheinentzug, besonders gefährliche Verhältnisse, SchutzwegEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2023:LVwG.411.47.2024.R21Zuletzt aktualisiert am
12.09.2024