Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz betreffend einen Staatsangehörigen von Pakistan mangels Prüfung der Anwendbarkeit der Bestimmungen zum FamilienverfahrenRechtssatz
Das BVwG stellt in seiner Entscheidung im Wesentlichen fest, dass der Beschwerdeführer keinerlei Verfolgungsgründe vorgebracht habe. Er wolle bei seiner Frau (einer Staatsangehörigen Afghanistans), die im Bundesgebiet asylberechtigt sei, und seinen Kindern in Österreich leben, weil die Situation in Pakistan für seine Familie gefährlich sei. Es sei daher davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer keiner Verfolgung in Pakistan ausgesetzt sei und diese im Falle der Abschiebung auch nicht zu befürchten hätte, weshalb ihm keine Schutzgewährung durch die Republik Österreich zukomme.
Das BVwG prüft aber nicht, ob die Bestimmung des §34 Abs2 AslyG 2005, welche die Fortsetzung des Familienlebens iSd Art8 EMRK mit einer Bezugsperson in Österreich gewährleistet, auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung, Kinder, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E1171.2023Zuletzt aktualisiert am
11.09.2024