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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Asylstatus an einen syrischen Staatsangehörigen; nicht nachvollziehbare Begründung, Außerachtlassen des Parteivorbringens, mangelhafte Auseinandersetzung mit Länderberichten, mehrfaches Abgehen vom AkteninhaltRechtssatz
Da das BVwG bei der Begründung seiner Entscheidung mehrfach vom Akteninhalt abgegangen ist (Steigerung des Fluchtvorbringens; Familie des Beschwerdeführers könne unbehelligt in Syrien leben) und es unterlassen hat, sich – unter Bezugnahme auf einschlägige Länderinformationen (insbesondere der EUAA) – mit dem konkreten, auch in der mündlichen Verhandlung erstatteten, Fluchtvorbringen des (aus der Provinz Quneitra, einer ehemaligen Oppositionshochburg, stammenden) Beschwerdeführers auseinanderzusetzen, geht aus der Begründung des angefochtenen Erkenntnisses für den VfGH nicht nachvollziehbar hervor, woraus sich die Unglaubwürdigkeit des Beschwerdeführers im Hinblick auf die vorgebrachte Verfolgung aus Gründen einer unterstellten oppositionellen Gesinnung ergibt.
Soweit das BVwG dem Beschwerdeführer überdies vorhält, er habe sein Fluchtvorbringen nicht schon in der Erstbefragung erstattet, verkennt es außerdem, dass die Erstbefragung gemäß §19 Abs1 AsylG 2005 insbesondere der Ermittlung der Identität und der Reiseroute des Fremden dient und sich (von Folgeanträgen abgesehen) nicht auf die näheren Fluchtgründe zu beziehen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E2497.2023Zuletzt aktualisiert am
11.09.2024