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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Asylstatus an einen syrischen Staatsangehörigen; mangelhafte Auseinandersetzung mit der Gefahr der Zwangsrekrutierung eines derzeit Minderjährigen sowie mangels schlüssiger BegründungRechtssatz
Vor dem Hintergrund des konkreten Falles hätte das BVwG nicht ohne weiteres die fehlende Aktualität der Verfolgung annehmen dürfen, sondern sich im Rahmen seiner Prognoseentscheidung mit einer etwaigen asylrelevanten Verfolgung im Zusammenhang mit der vorgebrachten Gefahr einer Einziehung zum Militärdienst bzw einer Zwangsrekrutierung auseinandersetzen müssen. Der Beschwerdeführer befand sich im Zeitpunkt der Entscheidung in einem Alter von 16 Jahren und damit in einem Alter, in dem eine mögliche Zwangs-rekrutierung ab Erreichen des 18. Lebensjahres – auch angesichts der bereits ein Jahr davor einsetzenden staatlichen Vorbereitungsmaßnahmen – nicht allein mit dem Hinweis darauf, dass er derzeit das wehrfähige Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hat, als Verfolgungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
Indem das BVwG, ohne sich einen persönlichen Eindruck vom Beschwerdeführer im Zuge einer mündlichen Verhandlung zu verschaffen, es unterlässt, sich mit der individuellen Situation des minderjährigen Beschwerde-führers und der vorgebrachten Gefahr einer drohenden Einziehung zum Militärdienst, wenn der Beschwerdeführer das wehrfähige Alter erreicht, auseinanderzusetzen, mangelt es der angefochtenen Entscheidung an einer schlüssigen Begründung, warum diesbezüglich keine asylrelevante Verfolgung vorliegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Wehrpflicht, Verhandlung mündlicheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E2721.2023Zuletzt aktualisiert am
11.09.2024