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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend ein Verfahren um den Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" einer mit einem Österreicher verheirateten Staatsangehörigen der Republik Kosovo; mangelnde Feststellungen zum Privat- und Familienleben; keine Auseinandersetzung mit dem Antrag auf Nachsicht des zu erbringenden Nachweises von Deutschkenntnissen trotz AnalphabetismusRechtssatz
Wiewohl die Beschwerdeführerin mit ihrer Bescheidbeschwerde auch die Abweisung des Zusatzantrags gemäß §21a Abs.5 NAG bekämpft und der VwGH in beiden vorangegangenen Verfahrensgängen ausgesprochen hat, dass das VGW (LVwG) die im Hinblick auf den Zusatzantrag erforderlichen Feststellungen zum Privat- und Familienleben nicht getroffen hat, unterlässt das VGW auch im angefochtenen Erkenntnis jede Auseinandersetzung mit diesem Antrag. So werden weder die für die Beurteilung des Privat- und Familienlebens der Beschwerdeführerin gemäß §11 Abs3 NAG maßgeblichen Umstände festgestellt noch findet eine Abwägung der Interessen der Beschwerdeführerin an einer Nachsicht vom Erfordernis eines Sprachnachweises mit gegenläufigen öffentlichen Interessen statt.Wiewohl die Beschwerdeführerin mit ihrer Bescheidbeschwerde auch die Abweisung des Zusatzantrags gemäß §21a Absatz , NAG bekämpft und der VwGH in beiden vorangegangenen Verfahrensgängen ausgesprochen hat, dass das VGW (LVwG) die im Hinblick auf den Zusatzantrag erforderlichen Feststellungen zum Privat- und Familienleben nicht getroffen hat, unterlässt das VGW auch im angefochtenen Erkenntnis jede Auseinandersetzung mit diesem Antrag. So werden weder die für die Beurteilung des Privat- und Familienlebens der Beschwerdeführerin gemäß §11 Abs3 NAG maßgeblichen Umstände festgestellt noch findet eine Abwägung der Interessen der Beschwerdeführerin an einer Nachsicht vom Erfordernis eines Sprachnachweises mit gegenläufigen öffentlichen Interessen statt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Entscheidungsbegründung, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E468.2023Zuletzt aktualisiert am
11.09.2024