Norm
ASVG §143 Abs1 Z4Rechtssatz
Der Zweck des § 143 Abs 1 Z 4 ASVG gebietet es nicht, die Regelung analog auf das nach den Bestimmungen eines anderen Versicherungssystems gewährte Übergangsgeld anzuwenden, weil es durch den Bezug von Krankengeld aus der einen und von Übergangsgeld aus der anderen Erwerbstätigkeit nicht zu der von der Beklagten gesehenen „Überversorgung“ kommt.Der Zweck des Paragraph 143, Absatz eins, Ziffer 4, ASVG gebietet es nicht, die Regelung analog auf das nach den Bestimmungen eines anderen Versicherungssystems gewährte Übergangsgeld anzuwenden, weil es durch den Bezug von Krankengeld aus der einen und von Übergangsgeld aus der anderen Erwerbstätigkeit nicht zu der von der Beklagten gesehenen „Überversorgung“ kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134884Im RIS seit
03.09.2024Zuletzt aktualisiert am
03.09.2024